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so koͤnnen die Befreiungsgruͤnde wegen Familien-Verhaͤltnisse und wegen Berufs noch
geltend gemacht werden, so lange das Kontingent nicht vorlaͤufig ausgeschieden ist.
Denn erst in der bei der vorlaͤufigen Ausscheidung des Kontingents Statt finden-
den Bezeichnung liegt die Entscheidung, und in der Bezeichnung „fuͤr aushebungs-
fähig erkannt“ oder „für aushebungsfähig angenommen“ (KF. 6y der Instruktion) liegt
das Präklusio-Erkenntniß, wodurch ein Militärpflichtiger mit seinen etwaigen Be-
freiungsgründen ausgeschlossen wird.
K. 6. (12)7.)
Musterung der Kranken und Verhafteten.
Zu Art. 20 des Gesehbes.
Da nach §. 98 der Instruktion die Verhafteten in dem Oberamtsbezirke, in dem
sie verhaftet sind, zur Musterung beigezogen werden sollen, so hat das Oberamt, dem
der verhaftete Militärpflichtige angehört, sich an das Oberamt, in dem er verhaftet
ist, zu rechter Zeit zu wenden, nämlich noch ehe die Musterung in dem letzt erwähn-
ten Oberamte Statt gefunden hat.
Das nämliche gilt von den in einer Strafanstalt befindlichen Militärpflichtigen.
Uebrigens sind die Vorsteher dieser Anstalten von der ihnen vorgesebßten Stelle
angewiesen, den Requisstionen der Oberämter um Stellung der in den Strafanstalten
befindlichen Militärpflichtigen zur Musterung in dem Oberamtssik, wo sich die Straf-
anstalt befindet, Statt zu geben.
6 7. (123.)
Vermeidung von Unrichtigkeiten in Veziehung auf das Meß.
Zu Art. 21 des Gesehes.
Es sind Faͤlle vorgekommen, daß Leute unter dem Normalmeß zum Kontingent
bezeichnet und zum Militaͤr eingeliefert, und daß dagegen andere, welche das vorge-
schriebene Meß hatten, als zu klein freigesprochen wurden. Nun koͤnnte zwar ein
kleiner Unterschied zwischen der beim Messen gefundenen und der wirklichen Groͤße
von der nicht ganz zu beseitigenden Unvollkommenheit der Meß-Instrumente, oder von
der Schwierigkeit eines ganz genauen Verfahrens beim Messen herrühren.
In den angegebenen Fällen war aber die Ursache der ziemlich auffallenden Un-
richtigkeiten anderwärts zu suchen, namentlich darin, daß in die Ziehungs-Liste ein un-