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Wasserzoͤlle. Aufhebung der Ausfahrtgelder von dem auf der Enz und Nagold in das Ausland
verfloͤßten Holz. 446.
Weinbesoldungen. Geldvergütung der dießjährigen Weinbesoldungen der Kirchen= und Schuldiener. 447.
Weinlese. Verfügung in Betreff derselben. 462.
Wein-Verkäufe bei den Cameral-Aemtern. Beurkundung der cameralamtlichen Frucht= und
Wein-Verkaufs-Anweisungen durch die Käufer. 269.
Wilhelmsstift. s. Convicte.
Wittwen-Casse, geistliche. Stand derselben auf Martini 1827. 422.
Wuth. Verfügung, die Behandlung der mit der wuthartigen Krankheit behafteten Füchse betreffend. 40.
Zollwefen. Festsetzung des Eingangs-Zolls vom rohen Zucker. 132. Verfügung, die Competenz
der Zoll-Erhebungs-Behörden und den Grenz-Verkehr in Beziehung auf das Zollwesen be-
treffend. 194. Bekanntmachung der Zoll-Erhebungs-Behörden in den HKönigreichen
Württemberg und Bayern und in dem Fürstenthum Hohenzollern. 219. Vertrag über
Fesistellung der gegenseitigen Handels-Verhältnisse zwischen dem Würrtembergisch-Bayern-
schen und dem Preußisch-Hessischen Zoll-Vereine. 289. Verfügung, die erlaubten Eintritts-
Punkte für weiße Schweizer Seeweine betreffend. 355. Aufhebung der Auefahrt- Gelder
von dem auf der Enz und Nagold in das Ausland verflössten Holz. 416. Verfügung, die
zollamtliche Behandlung der Posiwagen betreffend. 519. Veränderungen in der Eintheilung
der Zollämter. 522. Maßregeln zu Verhütung des Schleichhandels. 540. Verordnung
über die Ausführung der Vereins-Joll-Ordnung im Rhein-Kreise. 577. K. Verordnung, die
Vollziehung des Zoll= und Handels-Vertrags zwischen dem württembergisch-bapernschen und
dem preußisch-hessischen Zoll-Vereine betreffend. 595. Haupt-Beilage, enthaltend die Be-
stimmungen zum Vollzuge des Vertrags vom 27. Mai 1829 über Fesisiellung der gegen-
seitigen Handels, Verhältnisse zwischen dem württembergisch-bayeruschen und preußisch-hessi-
schen Zoll-Vereine. 594. 598. Beilage A, enthaltend das Verzeichniß der Zollsätze von
denjenigen preußisch hessischen Erzeugnissen und Fabrikaten, welche nach Artikel 2. I. d, e
und II des Vertrags vom 17. Mai 1829 bei dem Eingange in das würktembergisch-bayern-
sche Vereins-Gebiet keine vdllige Abgaben-Freiheit, sondern nur eine Joll-Erleichterung ge-
nießen. 599—601. Beilage B. 1, enthaltend das Verxzeichniß der Eingangs-Abgaben von
denjenigen württembergisch-bayernschen Erzeugnissen und Fabrikaten, welche bet dem Ein-
gange in den preußisch-hessischen Zoll-Verband keine vollige Abgaben-Freiheit, sondern nur
eine Ermäßigung der Eingangs-Abgabe genießen, wenn solche in Preußen und Hessen ein-
gehen. 602—604. Beilage B. 2, enthaltend das Verzeichniß der Sätze, nach welchen bei
den großhergzoglich-hessischen Grenz-Zell-Aemtern die Eingangs-Abgaben von denjenigen