Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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tokoll erklaͤrt, auch den .. . .. ersucht, die Aechtheit diesar meiner Vuͤrg- 
schafts-Verschreibung zu Vewirkung eines allgemeinen Vorzugsrechts auf 
meinem Vermögen für die K. Staars-Casse noch besonders zu beurbunden.“ 
Das beizufügende Zeugniß der Unterrfands= oder Gerichts-Behdrde Nro. und 
in den Formularen Lit. A. B. C und Nro. 2 und 3 in den Formularen Lit. D und E 
ist sodann dahin abzuändern: 
„Wir die unterzeichneten Mitglieder des — zu — beurkunden hiemit, daß 
die Ehefrau auf die in der Cautions-Urkunde bemerkte Weise laut Gerichts- 
(Unterpfands-) Protokolls S. — sich für die ganze Schuld verbindlich ge- 
macht hat.“ 
Stuttgart den 10. Februar 1829. Varnbüler. 
4) Verfügung, die Berechnung der Wccise bei Erbschafts-Theilungen und Vermögens-Uebergaben 
betreffend. 
Um den hin und wieder Statt sindenden Ungleichheiten in Berechnung der Accise- 
Schuldigkeiten bei Erbschafts-Theilungen und Vermögens-Uebergaben für die Zubunft 
vorzubeugen, findet sich das Finanz-Ministerium zu folgender Erläuterung des Accise- 
Gesebes vom Jahre 1824 veranlaßt. 
Nach dem §.1 des Accise-Gesehes ruht die Accise auf dem verkaufs= oder tausch- 
weisen Umsaße der im §. des Gesebßes genannten Gegenstände oder deren Anweisung 
an Zahlungs Statt. 
Nach diesem allgemeinen Grundsatze nimmt das Geseh in dem F.3 alles dasje- 
nige von der Accise-Abgabe aus, was durch andere Rechtsgeschäfte, als z. B. durch 
Erbschaft, Vermogens-Uebergabe, Vermächtniß, Schenkung, Heirathsgut 2c. von einem 
Besißer auf den andern übergeht und befreit namentlich im &. 11 diejenige Summe 
von der Accise-Abgabe, welche bei einem Kaufe, einem Contracte, bei Vermögens- 
Uebergaben rc. als Heirathsgut abgezogen werden darf. 
Hienach kann eine Accise-Berechnung bei Erbschssts-Theilungen und Vermögens- 
Uebergaben nur dann Statt finden, wenn außer der eigentlichen Erbschafts-Theilung 
noch weitere Rechtsgeschäfte entweder 
a) zwischen den Erben 2c. unter sich oder 
b) mit dritten Personen Statt sinden.
	        
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