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tokoll erklaͤrt, auch den .. . .. ersucht, die Aechtheit diesar meiner Vuͤrg-
schafts-Verschreibung zu Vewirkung eines allgemeinen Vorzugsrechts auf
meinem Vermögen für die K. Staars-Casse noch besonders zu beurbunden.“
Das beizufügende Zeugniß der Unterrfands= oder Gerichts-Behdrde Nro. und
in den Formularen Lit. A. B. C und Nro. 2 und 3 in den Formularen Lit. D und E
ist sodann dahin abzuändern:
„Wir die unterzeichneten Mitglieder des — zu — beurkunden hiemit, daß
die Ehefrau auf die in der Cautions-Urkunde bemerkte Weise laut Gerichts-
(Unterpfands-) Protokolls S. — sich für die ganze Schuld verbindlich ge-
macht hat.“
Stuttgart den 10. Februar 1829. Varnbüler.
4) Verfügung, die Berechnung der Wccise bei Erbschafts-Theilungen und Vermögens-Uebergaben
betreffend.
Um den hin und wieder Statt sindenden Ungleichheiten in Berechnung der Accise-
Schuldigkeiten bei Erbschafts-Theilungen und Vermögens-Uebergaben für die Zubunft
vorzubeugen, findet sich das Finanz-Ministerium zu folgender Erläuterung des Accise-
Gesebes vom Jahre 1824 veranlaßt.
Nach dem §.1 des Accise-Gesehes ruht die Accise auf dem verkaufs= oder tausch-
weisen Umsaße der im §. des Gesebßes genannten Gegenstände oder deren Anweisung
an Zahlungs Statt.
Nach diesem allgemeinen Grundsatze nimmt das Geseh in dem F.3 alles dasje-
nige von der Accise-Abgabe aus, was durch andere Rechtsgeschäfte, als z. B. durch
Erbschaft, Vermogens-Uebergabe, Vermächtniß, Schenkung, Heirathsgut 2c. von einem
Besißer auf den andern übergeht und befreit namentlich im &. 11 diejenige Summe
von der Accise-Abgabe, welche bei einem Kaufe, einem Contracte, bei Vermögens-
Uebergaben rc. als Heirathsgut abgezogen werden darf.
Hienach kann eine Accise-Berechnung bei Erbschssts-Theilungen und Vermögens-
Uebergaben nur dann Statt finden, wenn außer der eigentlichen Erbschafts-Theilung
noch weitere Rechtsgeschäfte entweder
a) zwischen den Erben 2c. unter sich oder
b) mit dritten Personen Statt sinden.