Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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2) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Aktuariat bei dem Ober- 
amts-Gerichte Riedlingen werden andurch aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 
5) Die Vewerber um die erledigte evangelische Stadt-Pfarrei Geißlingen, mir 
welcher das Dekanatamt im nächslen Erledigungsfalle verbunden wird, haben sich in- 
nerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Der Stadt-Pfarrer hat an Sonn= und Festtagen die Morgen-Predigten, und, wenn 
der Helfer des Nachmittags predigt, die Katechisationen, die Hälfte der Feiertags- 
Gotteodienste und in den sechs Monaten Oktober bis März die monatlichen Buß= und 
Bettags-Predigten zu halten, das Todtenbuch zu führen, und das zweite Exemplar 
der Kirchenbücher auszufertigen. Das Einkommen der Stadt-Pfarr-Stelle ist auf 
947 fl. nach Sportel--Preißen berechnet. 
4) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Professors am obern Gymnastum 
in Heilbronn, welche mit der Verpflichtung zu zwanzig wöchentlichen Lehrstunden 
theils in den alten Sprachen, theils in andern für diese Anstalt (Reg. Blatt vom Jahr 
1827, S. 297) vorgeschriebenen Fächern einen firen Gehalt von 1000 fl. in Geld ge- 
währt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. 
5) An dem Gymnasium in Heilbronn ist die Lehrstelle der vierten Classe, welche 
die Schüler vom eilften bis dreizehenten Jahre des Alrers in zwei Jahres-Cursen begreift, 
erledigt. Der Lehrer hat in dieser Elasse wochentlich 28 Stunden in der lateinischen, 
griechischen, hebräischen und deutschen Sprache, in Religion und Geographie; überdieß 
in der fünften Elasse noch zwei Stunden in der hebrdischen Sprache zu geben. Der 
Gehalt besteht in 745 fl. (worunter an Früchten, nach Normal-Preißen berechnet, 55 fl.) 
nebst einem Antheil an den Schulgeldern, welcher sich etwa auf 80 fl. belaufen bann. 
Die Bewerber, welche auf ein Präzeptorat geprüft seyn müssen, haben ihre Bittschrif- 
ten innerbalb vier Wochen bei dem K. Studieurath einzugeben. 
6) Die Bewerber um das erledigte Revier Gundelsheim lI. a, Forsts Neuen- 
stadt, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanz-Kammer des RNeckar-Kreises zu 
melden.
	        
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