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begründet sind; so wird auch die diesseirige. Verfügung vom 29. November v. J.
(Reg. Blatt S. 557), betreffend die Vorsichts-Manregeln gegen die Einschleppung der
Rinder-Pest, in Beziehung auf den Verbehr mit Böhmen nunmehr vollig außer Wir-
kung geseht. Gegenüber von den übrigen in jener Verfügung genannten Kaiserlich.
Oestreichischen Provinzen har es bis auf Weitercs nach wie vor sein Verbleiben.
Stuttgart den. 50. April 1830.
Für den Minister:
Wealther.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte zweite Diakonat Hall haben sich innerhalb vier-
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Stadtge-
meinde zählt über 6500 Pfarr-Genossen, und ist in zwei Parochien gethellt. An der
Michaelis-Parochie, zu welcher z gehoͤren, hat der zweite Diakon wochenwelse abwech-
selnd mit dem ersten die sonntaͤglichen Abend-Predigten und Catechisationen, die Wochen-
Gottesdienste, Taufen und Trauungen, allein aber die Feiertags-Predigtem und Cate-
chisationen, als Hospital-Pfarrer in der Hospital-Kirche alle vier Wochen Gottesdienst
und alle Vierteljahre Beicht und- Abendmahl, und in dem eint bleine Stunde entfern-
ten Filial Tullau mit 175. Evangelischen alle 154 Tage- Predigt und Kinderlehre und
alle Vierteljahre Beicht und Abendmahl zu halten. Das Einkommen ist mit Einschluß
von 75 fl. für das Schul-Inspebtorat, welches jedoch nicht für immer mit der zweiten
Diakonatsstelle vereinigt ist, auf 322 fl. nach Sportel-Preisen berechnet, und der Dia-
kon bezieht überdieß statt der freien Wohnung einen Hauszins von 100 fl.
2) Die Bewerber' um die erledigte evangelische Pfarrei Winzerhausen, Deka-
nats Marbach, welche 984 Kirchen-Genossen zählt, und mit einem Einkommen von
600 fl. nach Sportel-Preisen verbunden ist, haben sich innerhalbet vier Wochen bei dem.
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Weinsbers, mit welchem das
750 Pfarr -Ganossen zählende Filial. Ellhofen und ein Einkommen von 600 fl. nach
Sportel-Preisen berechnet, verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem-
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.