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B) Des Departements des Innern:
1. Des evangelischen Consistorium.
Termine fuͤr die Pruͤfuug der evangelischen Schulmeister, Provisoren und Schul-Ineipienten.
Zur Concurs-Prüfung der evangelischen Schulmeister, Provisoren und Schul-In-
cipienten sind der 7., 15., 17. und 19. Juni bestimmt. Zur Dienst-Prüfung der
Schul-Provisoren von den Generalaten Heilbronn und Ludwigoburg ist der 7. Juni,
der Provisoren von den Generalaten Hall und Reutlingen der 15. Juni und der Pro-
visoren von den Generalaten Ulm und Tübingen der 17. Juni festgeseht, an welchem
lehten Tage sich auch sämtliche Schul-Incipienten, die ihre Lehrzeit vollendet haben,
zur Prüfung auf Provisorate einzufinden haben. Zur Beförderungs-Prüfung für die
Schulmeister ist der 19. Juni bestimmt. Es haben sich demnach an den genannten
Tagen alle diejenigen, welche um eine der bezeichneten Prüfungen sich gemeldet haben,
und nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen worden sind, Morgens 7 Uhr in der
Kanzlei des K. Conststoriums unfehlbar einzufinden.
Stuttgart den 17. Mai 1850.
Für den Vorskand:
Flatt.
2. Der Regierung des Donau-Kreises.
Milde Stiftung des verstorbenen gräflich Tirringschen Raths und Commissärs Banghardt
zu Gutenzell. « «
Der verstorbene gräflich Törringsche Rath und Commissär Banghardt zu
Gutenzell, Oberamts Biberach, hat zur dortigen Orts-Stiftungspflege ein Capital von
600 fl. vermacht, und dessen Schwester Anne Catharine Banghardt hat aus ihrem
Privat-Vermögen weitere 200 fl. beigelegt, mit der Bestimmung, daß die Zinse des
ganzen Stiftungs-Capitals von 300 fl. über Abzug der Kosten eines Jahrtags zur Un-
terstüßung der Orts-Armen und jährlichen Austheilung unter dieselben verwendet wer-
den sollen.
Diese wohlthätige Stiftung wird hiermit zur ehrenden Anerkennung öffentlich be-
kannt gemacht. -
Ulm den 12. Mai 1830. Holeschuher.