Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 26. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
  
Donnerstag, den 3. Juni 1830. 
—. —m 
  
—— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, betreffend die polizeilichen Beschränkungen der Versicherung des beweglichen Ver- 
mögens gegen Feuers-Gefahr. — Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfugungen der Departements. Erböhung der Löhnung der Landjäger der Sicherheits-Wache. — 
Instrukrion zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die polizeilichen Beschränkungen der Versscherung des 
beweglichen Vermagens gegen Feuers-Gesahr- — Privilegien gegen den Nachdruck- 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die polizeilichen Beschränkungen der Versicherung des beweglichen Vermögens 
gegen Feuers-Gefahr- 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um den Gefahren vorzubeugen, welchen das Publikum sowohl als die allgemeine 
Vrand-Versicherungs-Anstalt für Gebäude bei einer uneingeschränkten Versicherung des. 
beweglichen Vermögens gegen Feuers-Gefahr ausgesett ist, vérordnen und verfügen 
Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Ratho und unter Zustimmung Unserer 
grtreuen Stände, wie folgt:
	        
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