Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

260 
c) Termin zur Pruͤfung fuͤr die Aufnahme in das katholische Schullehrer Semiuar in Gmünd. 
Diejenigen katholischen Schulamts-Candidaten, welche die Aufnahme in das Schul- 
kehrer-Seminar zu Gmüönd nachgesucht haben, und nicht durch besondere Ausschreiben 
zurückgewiesen worden sind, haben am Donnerstag den 1. Juli Abends in Gmünd sich 
einzufinden, wo die im F. 12 der organischen Bestimmungen vom 15. Januar 1825 
angeordnete Prüfung in den ersten Tagen des Julius vorgenommen werden wird. 
Die neu eintretenden, wie die ältern Seminaristen werden an die genaue Befolgung 
des §. 23, die halbjährige Vorausbezahlung betreffend, erinnerk- 
Stutrgart den 2. Juni 1830. 
Camerer. 
3. Des Medicinal-Collegium. 
Aufunahme zweier ausübenden Aerzte. 
Die Candidaten der Medicin, Carl Friedrich Paulus, von Reichenbach, Oberamts 
Freudenstadt, und Georg Friedrich Müller, von Simotzheim, Oberamts Calw, sind 
nach erstandener Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde ermächtigt worden. 
Stuttgare den 4. Juni 1830. 
Walther. 
C) Des Departemenes der Finanzen: 
I. Des Finanz-Ministerinm. 
Verfügung, betreffend die Abreichung der für den Forsldienst ausgesetzten Pferds-Rationen. 
Indem man die Vorschrife der Verordnung vom 21. Januar 1822, K. 7 (Neg.Bl. 
S. 25), wonach die Oberförster sowohl, als die Förster gegen den Bezug der Pferds- 
rationen die entsprechende Anzahl von Pferden auch wirklich zu halten verbunden sind, 
hiemit in Erinnerung bringk, werden die Cameralämter zugleich angewiesen, die Pferds- 
rationen an die Förster nur dann abreichen zu lassen, wenn das vorgesehte Forstamt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.