Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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der Landjaͤger zweiter Classe: 
Groß in Eßlingen, nun in Stuttgart. 
Stuttgart den 17. Juli 1830. 
Für den Minisier: 
Walther. 
P) Verlängerung des Patents für eine neue Bereitungsweise des Leims aus Knochen. 
Durch höchste Entschließung vom 16. d. M. ist das den Inhabern der chemischen 
Fabrik bei Oedendorf (unter ihrer damaligen Firma: Inhaber der Bergwerks-Pro- 
dukten-Fabrik Rund und Compagnie zu Heilbronn) unter dem 25. März 1825 er- 
theilte sechsjährige Patent für die Anwendung der von ihnen beschriebenen neuen Be- 
reitungsweise des Leims aus Knochen (Reg. Bl. v. J. 1825, S. 182) bis zur Dauer 
von zehn Jahren verlängert worden; was unter Hinweisung auf den siebenten Ab- 
schnitr der allgemeinen Gewerbe-Ordnung hiemit öffentlich bebannt gemacht wird. 
Stuttgart den 19. Juli 1850. 
Für den Minister: 
Walther. 
4) Weitere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatsrechtlichen 
Verhälrnisse des rikterschaftlichen Adels. 
Da nunmehr 
1) auch der Freiherr Friedrich v. Speth-Untermarchthal, K. Major in 
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Ulm, als Besitzer des Ritterguts Untermarchthal, Oberamts Ehingen, hinsicht- 
lich seiner staatsrechtlichen Verhältnisse nach der K. Deklarntion vom 8. De- 
cember 1821, und zwar in Folge der Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichts- 
barkeit, Orts-Polizei und Forstgerichtsbarkeit, nach den Bestimmungen der 
&. 50 und 61, in Betreff der Surrogate der beiden erstern Rechte zu behan- 
deln, 
unter den ritterschaftlichen Besizungen des K. Kammerherrn und Kreis-Ober- 
forstmeisters Friedrich Wilhelm Albrecht v. Plessen zu Reutlingen, die zum 
Rittergut erhobene vormalige Domäne Hohen-Entringen, Oberamts Herren- 
berg, jedoch vermöge der K. Verleihung ohne Patrimonial-Gerichtsbarkeit, 
Orts-Polizei und Forstgerichtsbarkeit oder deren Surrogate, nachzutragen ist;
	        
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