Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Die Leitung der homiletischen und katechetischen Uebungen in 5 wöchent- 
lichen Gottesdiensten, 3 wöchentlichen Uebungs-Stunden und 2 homiletischen Censur- 
Stunden seßt Derselbe fort. 
Die Pastoral-Theologie trägt Archidiaconus Pressel in 5 Stunden vor. 
b) Katholische Fakultär. 
Historisch-kritische Einleitung in die Bücher des A. T T trägt. dreimal in 
der Woche um 11 Uhr vor Prof. D. Herbst. 
Die Weissagungen des Propheten JFesaia erklärt wöchentlich dreimal um 2 Uhr 
Ebenderselbe. 
Deßgleichen die Klagelieder des Jeremia und ausgewählte Kapitel aus Eze- 
chiel zweimal um 5 Uhr. 
Das Eoangelimm des Matthäuc wird D. Feilmoser fünfmal in der Woche, 
und eben so oft die katholischen Briefe erklren. 
Den ersten Theil der Kirchengeschichte trägt vor D. Möhler wöchentlich in 
sieben Stunden. 
Patrologic lehrt Ebenderselbe dreimal in der Woche und wird einen noch 
zu bestimmenden Kirchen-Schriftsteller erklären. 
Den ersten Theil der Dogmatik in Verbindung mit Dogmengeschichte wird 
D. v. Drey woöchemtlich sechsmal um 10 Uhr erldutern. 
Ein Examinatorium über denselben Gegenstand hält Ebenderselbe. 
Katholisches Kirchenrecht; s. Rechtswissenschaft. 
Den ersten Theil der christlichen Moral wird D. Hirscher fünfmal in der 
Woche vortragen. 
Pastoral-Didakrik und Homiletik Ebenderselbe fünfmal woͤchentlich. 
G. Rechtswissenschaft. 
Encyklopaͤdie und Methodologie des gesamten Rechts traͤgt Prof. D. Lang 
viermal von 5—6 Uhr nach Falk (Kiel 1825, 2te Aufl.) vor. 
Naturrecht nach eigenem Grundrisse mit besonderer Rücksicht auf v. Gros 
Lehrbuch der philosophischen Rechtswissenschaft, öre Ausg. 1829, viermal von 3—4 Uhr 
Prof. D. Reyscher.
	        
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