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die Zusicherung der Aufnahme bei einer Grundherrschaft des Königreichs
Ungarn verschafft haben.
Auch ist, daß solches nachgewiesen worden, in dem Paß ausdruͤcklich zu
bemerken.
tuttgart den 13. tember 1630. ,
So Sep Fuͤr den Minister:
Mohl.
2. Des evangelischen Consistortum.
Den Verkauf des württembergischen Gesangbuchs betressend.
Der von den Corta'schen Erben der Mehlerischen Buchhandlung in Stuttgart als
nunmehrigen Pächter des Verlagsrechts vom evangelischen württembergischen Gesang-
buche, übergebene Vorrath von Gesangbüchern in zartem Drucke, sowohl auf
Druckpapier, als auf Schreibzeug und Vekinpapier, ist nunmehr ganz vergriffen und
es sind daher keine Exemplare dieser Cotta'schen Ausgaben in zartem Drucke mehr zu
erhalten.
Dagegen kommt nun die Mehtler'sche Ausgabe in zartem Drucke zum Verkauf,
welche sich von der bisherigen hauptsächlich in folgendem unterscheidet:
1) ist ein vollständiges Inhalts-Verzeichniß der Lieder vorangestellt, wogegen die
Ueberschriften zwischen den einzeluen Liedern weggeblieben sind;
2) sind 149 im Diskant-Schlüfsel vierstimmig auogesetzte Choral-Mekodien in Mu-
sik-Norendruck beigegeben, wodurch sämtliche Lieder des Gesangbuchs, welche
gewöhnlich in Kirchen und Schulen gebraucht werden, mit Melodien versehen
sind;
7)/ ist vor jedem Liede die Mummer der dazu gebbrigen Melodie in dem Melo-
dien-Anhange des Gesangbuches angegeben, auch bei jeder Melodie zur Be-
duemlichkeit für den Organisten die Nummer eben dieser Melodie in dem neu-
eingeführten „Vierstimmigen Choralbuche für Orgel= und Elavierspieler von
Kocher, Silcher und Frech“ bemerkr;
4) ist ein Verzeichniß der Verfasser der Lieder, so weit diese mit Sicherheit zu
ermitteln waren, beigefügt und am Schlusse jedes Lieds durch eine auf dieses
Verzeichniß sich beziehende Zahl, dessen Verfasser bezeichnet.