Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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5) Ist im Anhange neben der unveraͤndert gebliebenen Leidensgeschichte und neben 
den unveränderten bisherigen Evangelien und Existeln, noch ein weiterer zwei- 
ter Jahrgang von sonn= fest= und feiertäglichen Evangelien und Episteln 
dazu gekommen, um bei dem Gotteösdienste zwischen diesen beiden Jahrgängen 
von Evangelien und Episteln künftig abwechseln zu können, worüber noch eine 
besondere Verordnung von Seiten der evangelischen Synode ergehen wird; 
6) sind die bisher schon dem Anhange beigegebenen Gebete zweckmäßig abge- 
aͤndert; 
7) ist, um wegen der angegebenen Vermehrungen die Vogenzahl des Gesangbuches 
nicht vermehren zu muͤssen, ein groͤßeres Format und eine etwas engere Schrift, 
welche jedoch deutlich und auch fuͤr schwache Augen leicht zu lesen ist, gewaͤhlt, 
auch der Saß durchgängig mit neuen scharfen Lettern gefertigt und für gleich- 
mäßige Rechtschreibung und Correctheit des Sahes möglichst gesorgt worden. 
Aller dieser Vermehrungen ungeachtet sind die bicherigen Verkaufspreise nicht er- 
höht worden, sondern unverändert geblieben, und ein ungebundenes Eremplar des 
Gesangbuches in zartem Drucke mit den Melodien, ohne welche der Ver- 
leger von jeht an kein Exemplar des Gesangbuchs in zartem Drucke abzugeben ver- 
pflichtet ist, kostet: 
auf Druckpapier 24 Kreutzer, und mit dem Anhange (enthaltend die 
Leidensgeschichte, zwei Jahrgänge von sonn= fest= und feiertäg- 
lichen Evangelien und Episteln und Gebete) 28 kr. 
auf Schreibzeug 36 kr., und mit dem Anhange 641 kr. 
auf feinstem Post-Velinpapier mit dem Anhange 1 fl. 25 kr. 
der Preis des die Leidensgeschichte, Evangelien, Episteln und Gebete ent- 
haltenden Anhanges allein ist auf Druckpapier 4 kr., auf 
Schreibzeug kr. 
Die Melodien, wenn solche abgesondert verlangt werden, kosten auf 
Druckpapier 7 kr., auf Schreibzeug 9 kr. 
Von den Ausgaben in zartem Drucke auf Druckpapier und auf feinstem 
Post-Velinpapier sind bereits sertige Exremplare bei dem Verleger zu erhalten. 
Die Ausgabe auf Schreibzeug dagegen ist noch untrer der Presse und wird de- 
ren Erscheinung seiner Zeit von dem Verleger bekannt gemacht werden.
	        
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