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Hiebei ist das Gebäude 58 Schuhe lang und breit angenommen worden. Durch
diesen Entwurf soll indessen die Anwendung des Besseren, so wie alles dessjenigen,
was durch die örtliche Lage der Bau-Stellen hinsichtlich der Form und Einrichtung
eines Gefängniß-Gebéudes, etwa als unabweislich bedingt seyn möchte, nicht ausge-
schlossen worden. Desgleichen wird in Beziehung auf die Ausführung einzelner Theile
eines Gesängniß-Gebäudes jeder auf Einsicht und Erfahrung gegründete Verbesserungs-
Vorschlag beachtet, und für die Anwendung genehmigt werden, sobald dessen Zweck-
mäßigkeit, nöthigenfalls unter Anschluß der erforderlichen Zeichnungen und HKosten-
Auschläge, der K. Straf-Anstalten-Commission gehdrig wird nachgewiesens seyn.
Stuttgart den 17. September 1850.
Mauocler. Varnbüler.
C) Des Departements des Innern:
1. Des Studienraths.
Bekanntmachung der in das höhere evangelische Seminar zu Tübingen ausgenommenen und zum aka-
demischen Studium der cvangelischen Theologie außerhalb des Seminars ermächtigren Jünglinge.
Von den 57 Jünglingen, welche bei der dießjährigen Concurs-Prüfung für die
Aufnahme in das höhere evangelische Seminar sich gestellt haben, sind:
I. folgende 36 in das Seminar zu Tübingen aufgenommen worden:
1) Autenrieth, Sohn des Ober-Finanzraths in Ulm.
2) Bühler, Sohn de, verstorbenen Stadtpfarrers in Neubulach.
5) Essich, Sohn des Ober-Tribunalraths in Ulm.
4) Eptel, Sohn des Rectors in Eßlingen.
5) Finckh, Sohn des Kaufmanns in Reutlingen.
6 Fischhaber, Sohn des verstorbenen Professors in Stuttgart.
7) Föhr, Sohn des verstorbenen Secretärs in Stuttgart.
8) Fraas, Sohn des Notars in Weinsberg.
9) Frank, Sohn des verstorbenen Apothekers in Rürtingen.
10) Georgii, Sohn des Stadt-Schultheißen in Urach.
11) Geßner, Sohn des Ober-Finanzraths in Srurtgart.
12) Glauner, Sohn des Böürgers in Gréfenhausen.