Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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As) Fär die Ausrottung 
#a) eines größeren Knotens der Brust oder der ganzen Bruft 
CGci#hus) 10o bis 13 fl. 
5) einer Brust sammt Alhseldruͤsen .. ...24si 
M)FürdteE-dssnungderVrusthdhleber Anhäufung von Euer, Blut 
oder Wasser (opeatio empremalis) 14 fl. 
45) Für die Trepanation des Brustbeins, wie srd die des Schaͤdels. 
46) Für den Bruchschnit . 16 bis 27 fl. 
47) Für den Blasenstich .. .. .. fl. 
48) Fuͤr den Blasenschnitt bei Vlasensteinen (linonomie), 
r) bei dem männlichen Geschlech 20 bis 8o fl. 
p) bei dem weiblichen GeschlEcht 101l. 
40) Für den Harnröhrenschnit SS fl. 
50) Für Eröffnung einer verschlossenen Karnröbre, el eines wuisbie 
Afters, einer verschlossenen Scheidee P bis 10 fl. 
51) Für Anwendung des Aezmittels bei Vere ngerungen Stricue 
der Harnröhrer fAKAt. 
bei häufiger Wiederholonng 1Ift. 
52) Für die Operation der verengten Vorhau (Pn# mosis und para- 
phymosis) Eu bis 7 fl. 
53) Für die Abnahme bes manalichen Gliedes 14 fl. 
54) Für die Behandlung der Harnftsiel: 
Solche ist nach den verschiedenen einzelnen Operations-Acten zu beurtheilen, welche 
im Verlaufe derselben nöthig werden, und für welche entweder nach dem, was die Taxe. 
ausdrücklich hierüber enthält, oder nach der Analogie ähnlicher anzurechnen ist. 
55)) Für die radicale Heilung des Wasserbruchs. J0 bis 106 fl. 
56) Für die Ausrottung eines krankhaften Hoden 13 ffl. 
7) Für die Zurückbringung eines Gebärmutter-Vorfalls Assl. 
58) Für die Beibringung eines Mutterkränzchens in schwierigen Fäl- 
len .... .2 bis ůfsl. 
59) Für die chirurgische Behandlung der Umbeugung der Gebaͤrmut- 
ter. .. 6 bis Ost.
	        
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