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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
#a) Bekanntmachung, betreffend die Auflösung des Bergamtes in Christophsthal.
Seine Königliche Majestät haben nach Vernehmung des K. Geheimenraths,
vermöge höchster Verordnung vom 4. v. M., das Bergamt zu Christophsthal, nachdem
dessen Wirksamkeit schon seit einer langen Reihe von Jahren der That nach aufgehört
hatte, sörmlich aufzuldsen und die Gerechtsame dieser Behbrde, als Justiz-Stelle, an
die ordentlichen Gerichte zu überweisen befohlen. In Gemäßheit dieser höchsten An-
ordnung sind die Funktionen jenes Bergamts (unter alleinigem Vorbehalte der den
Hüttenbeamten bisher zugestandenen polizeilichen Strafbefugniß), so weit die Zustän=
digkeit der Orts-Obrigkeit nicht begründet ist, an das K. Oberamts-Gericht Freuden-
stadt übergegangen, welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 13. December 1850. Maucler.
b) Bekanntmachung, betreffend eine Preis-Aufgabe über die zweckmäßigsien Beschäftigungs-Arten der Ge-
fangenen in den höheren Stras-Anstalten des Kbnigreichs.
In den Straf-Anstalten des Königreichs, namentlich den Polizeihäusern zu Heil-
bronn, Rottenburg und Ulm, den Arbeitshäusern zu Ludwigsburg und Markgrönin=
gen, und dem Zuchthause zu Gotteszell, sind bisher, abgesehen von der Verwendung
einzelner Gefangenen zu Schuster-, Schneider-, Tischler-, Kübler= und anderen die ei-
genen Bedürfnisse des Serafhauses betreffenden Arbeiten, hauptsächlich die Wollespin-
nerei, die Linnenspinnerei und die Leinwandweberei betrieben worden.
Unter den drei kaum genannten Zweigen steht nach dem Umfange des Betriebs
die Linnenspinnerei oben an, indem zu derselben, aus Mangel an anderen zureichenden
Beschäftigungs-Arten, beinahe die Hälfte der Gesammtzahl der Gefangenen seither hat
verwendet werden müssen, es ist jedoch gerade durch diese Arbeiten nach mehrjähriger
Erfahrung ein vergleichungsweise nur ganz unbedeutender Ertrag für die Cassen der
Anstalten gewährt worden.