Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Ministerium des Jumern. Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Populäre Bo- 
tanik von Hochstetter.“ 304. 
Ebend. Erfindungs-Patent für eine neue Art von zinnernen Faßhahnen. 305. 
Ebend. Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Feuers- 
Gefahr durch die Gesellschaft allgemeiner Versicherungen gegen Bramschaden in Paris. 305. 
Evangelisches Consistorium. Veränderungen bei den Schullehrer-Conserenz-Dircktoren 
bekr. 506. 
Ministerium des Innern. Privileglum gegen den Nachdruck des Buches: „Tugendbilder 
von D. J. H. Müller.“ 305. 
Studienrath. Bekanmmachung, betreffend die Prüsungen in den Monaten August und 
September: 
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Couvikte, 
2) für die Aufnahme in das niedere cvangelische Seminar,' 
5) für die Zulassung zum akademischen Studium, 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar zu Tübingen. 3144. 
Steuer-Collegium. Justrukrion für die Vollziehung des Abgaben= Gesetzes vom 26. Apiil 
1830 in Beziehung auf die Capital-Steuer. 329. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung-, betreffend die Versicherung beweglichen Ver- 
mögens gegen Feuers-Gesahr durch die Gothaische Feuer-Versicherungs-Bank für Deutsch- 
land. 310. 
Ebend. Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger. 311. 
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Eingaben um Anweisung des Sterbe-Nach- 
gchaltes. 3164. 
Ministerium des Innern. Verlängerung des Patrurs für eine neue Bereitungsweise des 
Leims aus Knochen. 513. 
Katholischer Kirchenrath. Den Stand des Interkala#-Fonds der katbolischen Kirchenstellen 
des Königreichs am 31. März 4829 betr. 322. 
Ministerium- des Junern. Weitere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. De- 
klaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels= 315. 
Ebend. Bekannimachung, bekreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Feucré 
Gefahr durch die varcrländische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Elberfeld. 314. 
Hoypotheken-Eommission. Verfügung, die nachträgliche Vollziehung des Gesetzes vem 
4. Juli 1827 wegen Anmeldung eingetragener Eigenthums-, Vorzugs= und Pfandrechte in der 
Ressdenz-Stadt Stuttgart betr. 318. 
Justiz-Ministerium. Resultat der Semester-Prüfung der Justiz-Referendarre im Juli 1830. 310.
	        
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