564
Finanz-Gesetz beschlossenen Aenderungen in dem Accise-Gesetz vom 18. Juli 1824. 261.
s. auch Abgaben-Gesetz.
Forstwesen. Veränderung der Revier-Eintheilung im Zwiesalter Forst. 162. Bildung eines neuen
Reviers in dem Komburger Forst. 163. Verfügung, betreffend die Abreichung der für
den Forstdienst ausgesetzten Pferds-Rarionen. 260. Einweisung der Königl. gräflich Er-
bach Wartenberg-Roth'schen Forst-Behörde. à 12. Versetzung der Königl. fürstlich Thurn
und Taris'schen Förster Gräsle vom Revier Elchingen und Seebald vom Revier Al-
leshausen. 505. Ueberweisung des Reviers Pfalzgrafenweiler an das Cameralam' Alren-
steig. 557.
Fräulein-Stift. Verleihung von Stistsdamen-Stellen an dem adelichen Fränlein-Stift Obersteufeld.
468. 359. 404.
Friedrichs-Orden. s. Orden.
Zristen. s. Nothfristen.
G.
Gefangene. Regulirung der Kost= und Heizungs-Preise für die Gefangenen bei den Bezirkéämtern.
7. 302. Deßhgl. bei den Gefangenen-Transporten 57. 503. Verfügung, betreffend die
den Amtskörperschaften obliegenden Gesangenen-Verpflegungs-Kosien. 500. Versügung,
betreffend die Einlieferungs-Scheine für die in die höheren Straf-Anstalten verurtheilten Ge-
sangenen. 516. Preis-Aufgabe über die zweckmäßigsten Beschäftigunge-Arten der Gesan-
genen in den höheren Stras-Ansalten des Königreichs. 541.
Gesängnisse, Allgemeine Vorschristen für die Erbauung und Einrichtung der bezirksgerichtlichen
Gesängnisse. 424.
Gesangbuch. Acoord mit der Metzler'schen Buchhandlung über den Verlag des Wörttemberaischen
evangelischen Gesangbuchs. 180. Bekanmmachung, den Verkauf desselben betressend 575.
Geschäfts-Berichte bei den notariatamtlichen Brrrichlungen 422.
Gewerbe. Instruktion, betreffend die Anwendung der allgemeinen Gewerbe-Ordnung in ihren bis
jetzt noch nicht zur Vollziehung gekommenen Theilen, 58. Lehrlinge. 58. &V. 1—26. Von
der Meisterrechts-Erwerbung. 36. # 27—51. Von der Befähigung zum Müller= und
Schiffer-Gewerbe. 54. 90. 32—55. Von der Besähigung zu Kaminsrger= Stellen. 56.
96. 56—58. Transitorische Bestimmung. 56. #. 50 u. 60. Verfügung, betreffend die
Abgränzung der zünftigen Gewerbe. 117.
Gewerbe-Ordnung. Verfügung, betreffend den nach der Bestimmung des Art. 48 der allgemeinen
Gewerbe Ordnung vor vollendetem 25sien Lebenejahre eintretenden Rechtszustand der Voll-
jährigkeit. 316. "