Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Verwaltungsräthe. Aufsiellung von solchen bei den hoͤheren Straf, Anstalten. 514. 
Vieh--Salz. Bekanntmachung, den Verkauf desselben betreffend. 337. 
Volljährigkeit. Verfuͤgung, betreffend den nach der Bestimmung des Art. 48 der allgemeinen 
Gewerbe-Ordnung vor vollendetem 25stem Lebensjahre eintretenden Rechtszustaud der Voll- 
jaͤhrigkeit. 416. 
W. 
Walzenstühle. Aushebung des Verbots des Gebrauchs der Walzenstühle zur Strumpfweberei. 11. 
Wasserwerke. Sperrung der Wasserstraßen wegen Auebesserungen au Wasserwerken. 103. 
Weinlese. Verfügung in Betreff derselben. 455. « 
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Weins. 187. Verfügung, betreffend die Vollziehung dieser Aenderungen. 261. 
Wieder-Einsetzung. Gemein-Bescheid, betreffend die Zeit, innerhalb welcher gegen versäumte 
Fristen, insbesondere gegen Nothfristen Wieder-Einsetzung zulätig ist. 388. 
Wilbelmssiift. f. Convicte. 
Wundirzte. Kdnigl. Verordnung, betreffend die Abstufungen in der Ermächtigung zu Ausübung 
der Wundarzuei-Kunde. 445. Ermächtigung zu Ausübung der Wundarznei-Kunde und 
dießsallsige Eintheilung der Wundärzte überhaupt. 444. C. 1. Befugnisse der ersten Abthei- 
lung 444. §9. 2. — der zweiten Abtheilung. AA4. §. 3. — der dritten Abtheilung. 455. 
§. 4. — der zweiten und dritten Abtheilung in zweifelhasten Fällen. 445. G. 5—7. 
Recht zur Hülfe in Nothfällen. 446. §. 8. Recht zur Schutzpocken-Impsung. 346. F. 9. 
Berechtigung zum Barbier-Gewerbe. 446. F. 10. Befähigung zu der Stelle eines Ober- 
amts-Wundarztes. 446. J. 11. Recht zum Lehrlings-Unterricht. 3 7. J. 12. Recht zur 
Verwendung von Gehülfen und von Wundärzten einer geringeren Abtheikung. 447. F. 15. 
Rechte der Wittwen der Wundärzte. 447. & 14. Theilnahme an der chirurgischen Unter- 
stützungs-Casse. 447. §. 15. Erfordernisse für die erste Abtheilung. Vorbedingungen der 
Zulassung zur Staats-Prüfung. 348. S#. 16 u. 17. Form der Staats-Prüfung. 448. §. 18. 
Gemeinschaftliche Erfordernisse far die zweite und dritte Abtheilung. Vorbedingungen der 
Zulassung zur Staats-Prüfung. 449. §. 19. Lehrlings-Prüfung. 449. §. 20. Lehrzeit, Ge- 
halfen-Prüfung. 449. J. 21. Weitere Bildungs-Lausbahn. 450. §. 23. Forderungen bei 
der Prüfung für die zweite Abtheilung. 450. J. 23. — für die dritte Abeheilung. 450. J. 24. 
"k Form der Staats-Pröfung für die zweite und dritte Abtheilung. Prüfungs-Behdrden. 451. 
#. 25. Anmeldung zur Prüfung. 451. J. 26. Prüfungs-Zeugniß. 45 1. §. 27. Allgemeine 
Vorschriften für die Prüfungen. Befähigung zu einer niedrigeren Abtheilung. 452. §. 28. 
Wiederholte Prüfung. 452. J. 29. Prüfungs. Acten. 452. F. 30. Pröfungs-Gebühren. 455. 
5 1. Zulassung zur Praxis und Verpflichtung. 453. J. 32. Forrdauernde Beaufsichti-
	        
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