Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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b) Die Bestellung von zehn geprüften Rechts, Candidaten zu Referendären zweiter Classe hetreffend. 
Diejenigen zehn Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Verfügung die 
erste Dienst-Prüfung genügend erstanden haben, sind zu Referendären zweiter Elasse, 
ihrem Ansuchen gemäáß, bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probejahrs den 
K. Gerichtshöfen nachstehendermaßen zugetheilt worden: 
I. dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen: 
1) Geyer, 
2) Steudel, 
5) Kauffmannz 
II. dem K. Gerichtshofe zu Tübingen: 
1) Staib, 
2) Spittler; 
III. dem K. Gerichtshofe zu Ellwangen: 
1) Lang, 
2) Kornmann, 
5) Kaußler; 
IV. dem K. Gerichtshofe zu Ulm: 
1) Cleß, 
2) Frey. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- 
höfen zur Dienstleistung anzumelden, und von den Lebrern wird die gewöhnliche Anzeige 
von der Statt gehabten Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 28. December 1329. Mauckler. 
8) Der Departements der Justiz, des Innern und 
der Finanzen: 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Regulirung der Kost= und Heilzungs-Preiße für die Gefangenen 
bei den Bezirks-Aemtern auf die zweite Hälfte des Etate-Jahrs 18/8. 
Die Kost= und Heitzungs-Preiße für die Gefangenen bei den Bezirks-Aemtern sint,
	        
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