Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

Nro. 10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
—. 
  
—— 
Montag, den 15. Februar 1850. 
—.—————.— 
  
— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dlenst-Nachricht. 
Versczungen der Departements. Versügung, betreffend die Benachrichtigung der Bezirks= und Orts- 
olizei-Stellen von den gegen ihre Amts-Untergebenen ergehenden Straf-Erkenntnissen. — Verfügung, in 
Berreff der Anschaffung einer Schrift des Stadtpfarrers Jäger zu Gmund über die Behandlung taub- 
stummer und blinder Kinder für die Bücher-Sammlungen der evangelischen Schulen. — Ausnahme von 
zwei ausübenden Aerzten. — Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme neuer 36glinge in die Erziehungs- 
Anstalt für Vaganten-Kinder zu Weingarten. — Prufungs-Termin für die Bewerder um Aufnahme in 
die Königl. Offiziers-Bildungs-Anstalt zu budwigsburg. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Uunmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben, nach höchstem Dekret vom 3. d. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Ober-Steuer-Rarh Miller, diesseitigen General- 
Bevollmächtigten bei der Ober-Zoll-Administration zu München, die nachgesuchte Er- 
laubniß zu ertheilen geruht, das von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehene 
Ritterkreuz des K. Bayernschen Civil-Verdienst-Ordens anzunehmen und zu tragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.