Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Das Ende der Ferien ist auf den 12. April festgeset, und die Studirenden wer- 
den erinnert, um so pünktlicher an diesem Tage aus den Ferien hieher zurückzu- 
kommen, da am 15. April die Eröffnung sämtlicher Vorlesungen an der schwarzen Ta- 
fel bekannt gemacht wird, und alle Haupt-Vorlesungen un fehlbar am 15. April an- 
fangen werden. 
Tübingen den 7. März 1831. 
Autenrieth. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die BVewerber um das erledigte Gerichts-Notariat Rottenburg werden 
hiermit aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen sich 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Schwabbach, Dekanats 
Weinsberg, haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. Die Pfarrei zählt 505, und das Filial Siebeneich, wo der. 
Marrer jährlich eine Predigt zu halten hat, 199 Pfarr-Genossen. Der Pfarrer hat 
überdieß alle drei Wochen in Rapbach, einem Filial von Waldbach, Gottesdienst zu hal- 
ten. Das Einkommen in Geld, Naturalien und Güter-Genuß ist zu 6000 fl. nach Spor- 
tel-Preisen angeschlagen. 
3) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Helfers in Laufen, Dekanats Be- 
sigheim, welche wegen eines in der Amtswohnung vorgenommenen Bauwesens bioher 
nicht besetzt werden konnte, und deren Einkommen zu 600 fl. nach Sportel-Preisen be- 
rechnet ist, haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die durch Pensionirung des Bau-Inspectors Sutor in 
Kirchheim erledigte Stelle haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in 
Ulm vorschristmäßig zu melden. 
Am 13. d. M. wurde das Register über die Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 1850 ausgegeben.
	        
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