Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

275. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung die- 
ser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 26. Juni 1831. 
Wilhelm. 
Der Chef des Departements des Innern: 
Kapff. 
Der Finanz-Minister: 
Varnbüler. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Secnetär: 
Vellnagel. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. 
dem gewesenen Cameral-Verwalter Schöll in Neuenbürg die erledigte Revisors-Stelle 
bei der Finanz-Kammer in Ludwigsburg zu übertragen, und 
den Gerichts-Aktuar Camerer von Freudenstadt, seiner Bitte gemäß, auf die er- 
ledigte Gerichts-Aktuars-Stelle in Brackenheim zu versehen geruht, auch 
durch höchste Entschließung vom 30. v. M. dem Oekonomie-Verwalter Ludwig 
am Waisenhaus zu Stuttgart den Titel eines Hofraths gnädigst verliehen. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 2. d. M. auf das 
erledigte Amts-Notariat Ebingen, Oberamts Valingen, den Amts-Notar Weisser in 
Cutingen, Oberamts Horb, seinem Ansuchen gemaß, zu versetzen, und 
das hiedurch in Erledigung gekommene Amts-Notariat Eutingen dem vormaligen. 
Pfand-Commissär Hämmerle zu übertragen geruht.
	        
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