Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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60) Boͤttingen, 
61) Gundershofen, 
62) Burgrieden, Pfand-Commissariats Laupheim, Oberamts Wiblingen. 
Vollständig bereinigt sind: 
die Pfand-Commissariats-Bezirke: 
Geiskingen, 
Donzdorf, Oberamts Geislingen; 
Wiesensteig, 
Münsingen, dortigen Oberamts; 
Laupheim, Oberamts Wiblingen; 
und die Oberamts--Gerichts-Bezirke: 
Geislingen, 
Münsingen, 
Wiblingen. 
Ueber die Vereinigung der unter K. Württemberg'scher und Grohherzoglich. 
Baden'scher Staats-Hoheit stehenden Stadt-Gemeinde 
Widdern, Oberamts Reckarsulm, 
in welcher das Purifikations-Geschäft, vorgewalteter Hindernisse wegen, erst in neue- 
ster Zeit vorgenommen werden konnte, wird auf die nächstbevorstehende oberamtoge- 
richtliche Bekanntmachung verwiesen. 
Mit dieser einzigen Ausnahme ist nunmehr die Bereinigung des Unterpfands- 
Wesens in Beziehung auf nicht eremte Güter in dem ganzen Umfange des König- 
reichs vollendet. « 
sPfand-CommissariatsundObermmsMünsiugm;» 
Zur Beglaubigung: 
Für den Mtuar der K. Hypotheken-Commission: 
Ehrmann.
	        
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