Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Tare der Arbeiten und Gefässe. 
Für- die Bereitung eines Decokts bis auf 5 Unzen Colaturr. ätt##t 
über 5 bis 8 Unkgen 6— 
über 8 bis 18 Ungeg) 8— 
für jede weiteren 6 Unzen 1— 
Die Bereitung der Gelatinen ist um die Hälfte höher, als die der Decokte, zu berechnen. 
Für die Bereitung eines heißen Aufgusses und Digestion: 
bio zu 8 Unzden kékK fkr. 
über 8 bis 18 Unzen 6— 
für jede weiteren 6 Unden 1— 
Kalte Aufgässe werden halb so hoch berechnet. 
Für Solutionen von Manna, Salzen u. dergl. in Wasser, zu welchen. 
die Anwendung des Feuers und einer Colatur erfordert wirnd 2— 
Für die Fertigung einer Saamen-Milch bis zu 10 Unzen 5— 
über 10 Unzen bis zu 2 Pfunden 6 — 
Fuͤr die Mischung von fetten Oelen und von Gummiharzen mit Eygelb 
der Pflanzenschleim: 
von 1 Drachne des fetten Oels oder des es Gummiharzes bi bis auf 
eine halbe Ungez . 2 — 
von 5 Drachmen bis zur Unze. 3— 
für jede weitere halbe Unze 1— 
Fuͤr die Fertigung einer Saturation bis auf 1 Unze. D . 1— 
über eine Unze 2 — 
Für das Filtriren einer Flüssigkeit bis zu 8 Unzen 2— 
für jedes Pfund“ 3 — 
Für die Bereitung und Formation von Pillen, je für 60 pillen, mit 
Einschluß der Bestreuung mit LFcopodium oder einem analogen Pul- 
ver, bis auf 120 Stükk · ...-«— 
für jede weitere 60 Stück 3·— 
Wo zur Bestreuung der Dillen ein Huloer von hoherenm Werthe verordnet war, 
ist die nöthig gewesene Menge desselben besonders zu berechnen. 
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