Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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den hiezu ernannten Bevollmaͤchtigten ein Vertrag hieruͤber abgeschlossen worden ist, 
welchem Wir Unsere Genehmigung ertheilt haben; so verfuͤgen und verordnen Wir, 
daß derselbe seinem ganzen Inhalte nach zur Nachachtung fuͤr Unsere saͤmtlichen Un- 
terthanen und Behoͤrden bekannt gemacht werde. 
Gegeben, Stuttgart den 18. Oktober 1831. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Auf Befehl des Koͤnigs: 
Der Staats-Secretaͤr: 
Vellnagel. 
Ihre Majestäten der König von Württemberg 
und 
der König von Bapyern 
eines und 
Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha 
andern Theils 
haben, in der gemeinschaftlichen Absicht, die gegenseitigen Zoll- und Handels-Verhält- 
nisse hinsichtlich des vom Königlich Bayern'schen Staats-Gebiete ganz eingeschlossenen 
Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Amtes Königoberg freundschaftlich und auf eine, 
den beiderseitigen Interessen entsprechende Weise zu ordnen, Bevollmächtigte ernannt, 
nämlich: 
Für die. Krone Württemberg: 
den Königlichen Ober-Steuerrath und General-Bevollmächtigten bei der 
Kdniglich Bayern'schen General-Zoll-Administration in München, Franz 
v. Miller, Inhaber des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter 
Classe, Ritter des Königlich Bapern'schen Civil-Verdienst-Ordens der Vayern- 
schen Krone und des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen 
Falken;
	        
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