Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Unter dem 16. v. M. wurde der katholische Pfarrer Reiter, bon Aufhausen 
zum Pfarrer in Röttingen, Oberamts und Dekanats Neresheim, bestätigt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
e) Bekanmtmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1852 
betreffend. 
Es werden hiedurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das 
Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post- 
ämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen 
Jahrgang 1832, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- 
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, noch im Laufe des Monats 
December an die Justiz-Ministerial-Casse einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebähren ssch verzö- 
gern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1832 der 
Ministerial-Casse von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen Anzahl von Erem- 
plaren (mit Ausnahme der Frei-Exemplare der K. Amt,stellen) unter genauer Angabe 
der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der mit derselben verlangten 
Eremplare, Nachricht ertheilen werden. 
Die in Sruttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne- 
ments-Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie allen übrigen Privat-Abon= 
nenten, frei, für den ganzen Jahrgang 1352, oder nur für das erste Semester dessel- 
ben zu pränumeriren. 
Stuttgart den 30. November 1851. 
Schwab#
	        
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