Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 12. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
7 Mant den 7. März 1851. *7* 
  
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Fernere Bekanntmachung, betressend den Vollzug der K. Deklaration 
über die staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels. — Verfügung, betressend den Bezug von 
patronatherrschaftlichen Taren und Ewedirions: Gebühren. — Termine für die Prufung der Söglinge des 
Schulstandes. — Bekanntmachung der zum akabemischen Studium höherer Wissenschaften ermächtigten 
Junglinge. 
Dieust-Erledigungen. 
  
1 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 4. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem General-Major, Grafen zur Lippe die nachgesuchte 
Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Majestät ihm ver- 
liehenen St. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen. 
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