Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro. 3. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Samstag, den 19. Januar 1833. 
——x 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Devartements. Bestellung cines Referendärs erster Elasse. — Verlänqerung eines 
Einfübrungs-Patents auf eine neue Art von Feuergewehren. — Verleihung einer Stiftsdamen= Stelle an- 
dem adelichen Frauleinstift Öberstenseld. — Errichtung einer katholischen Pfarrei. — Bekanntmachung. 
eines Patents für cine Sicherbeiks-Vorrichtung bei den Fahnen der Percussions-Gewehre. — Verlegung. 
der Termine für die Vorprüfang der Zöglinge des Schulstandes. — Vorladung der Miittärpslichtigen zu 
der Ziehung des Looses und der Musterung für die dießjährige Aushebung. 
Dienst-Erlediqgungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekbkrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme fremder Ocden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 15. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Hauptmann zweiter Elasse im dritten Infanterie= 
Regiment, Grafen zur Lippe, auf sein Ansuchen die Erlaubniß gnädigst ertheilt, den 
von des Königs von Preußen Majestät ihm verliehenen St. Ichanniter-Orden anzu- 
nehmen und zu tragen. 
Desgleichen haben Höchstdieselben vermöge böchsten Dekrets vom 15. d. M. 
an den Ordentk-Vice-Kanzler, dem Geheimen Cabinets-Sekretär, Legationsrath v. Meer- 
heimb auf #iin Ansuchen die Erlaubniß zu ertheilen geruhr, das von des Königs der 
Franzosen Moajestät ihm verliehene Ritterkreuz des Ordens der Ehrenlegion anzuneh- 
men und zu tragen.
	        
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