Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

409 
J. 
Zollvereinigungs-Vertrag 
zwischen 
Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Wuͤrttemberg und Seiner Majestaͤt 
dem Koͤnige von Bayern einerseits, 
dann 
Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen, Seiner Hoheit dem Kur— 
prinzen und Mitregenten von Hessen und Seiner Koͤniglichen Hoheit 
. dem Großherzoge von Hessen, andererseits. 
  
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Wuͤrttemberg und Seine Majestaͤt der Koͤnig von 
Bayern, einerseits, 
und . 
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent 
von Hessen, und Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog von Hessen, andererseits, 
haben in fortgesetzter Fuͤrsorge fuͤr die Befoͤrderung der Freiheit des Handels und des 
gewerblichen Verkehrs zwischen ihren Staaten und hiedurch zugleich in Deutschland 
überhaupt, über die weitere Entwicklung der zwischen ihnen bestehenden dießfälligen 
Verträge Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu diesem Zwecke bevollmächtigt: 
Seine Majestät der Könsig von Württemberg: 
Allerhöchst-Jhren Major vom Generalstabe, Geschäftsträger am Königl. Preu- 
ßischen Hofe, Franz a Paula Friedrich Freiherrn v. Linden, 
Seine Majestät der König von Vayern: 
Allerhöchst-Ihren wirblichen Staatsrath im wirklichen Dienste, Staats-Minister 
der Finanzen, Arnold Friedrich v. Mieg, Commandeur des Civil-Verdienst- 
Ordens der Königl. Bayerischen Krone, 
und - 
Allerhöchst-Ihren Kaͤmmerer, Staatsrath, augerordemtlichen Gesandten und be- 
vollmächtigten Minister am Königl. Preußischen, Königl. Sächsischen, Groß-
	        
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