Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

Baukunsi. Ermechtigung des vormaligen Lieutenants Göbel zur gesetzmäßigen Prüfung der Bau- 
plauc. 135. 
Beisitzrecht. Revidirtes Gesetz über das Bürger= und Beiüttzrecht, 500. Umfang des Beisitz= oder 
Heimathrechts. 510. Art. 2. K. übrigens Bürgerrechts, Gesetz. 
Belobungen, öffentliche, und Belohnungen. Belohnung und Belobung mehrerer Land- 
jäger. 188. — Des Landjägers erster Klasse, Beck, zu Ochringen. 199. Des Landjägers 
erster Klasse, Staiger, zu Erolzheim. 242. 
Besoldungs-Steuer. Erhöhung derselben für die drei Jahre 188 4 54. Art. 5. Verfügung in 
Betreff der Erhebung derselben. 564. 
Besoldungs-Verbesserungs= Fonds für evangelische Geistliche. Stand desselben auf 
Georgi# 1832. 22. Dchgl. auf Georgii 1835. 223. 
Bettfedern. Warnung wegen des Ankaufs gebrauchter Bettfedern. 213. 
Bevölkerungs-Tabellen. Nachträgliche Verfügung in Betreff der Fertigung derselben. 6. 
Brandversicherungs= Anstalten. Rechenschaft über die Verwalz#ung der allgemeinen Brand= 
schadens = Versicherungs-Anstalt für Gebäude für das Jahr 187/8 120. Brandschadens- 
Umlage für 188/6.. 456. 
Brücken. Gesetz, betreffend die Baulast an Brücken, welche Theile von Staatssiraßen bilden. 405. 
Bücher, öffenkliche, s. Orts-Registraturen. 
Bundes-Beschlüsse. Beschlut der deutschen Bundes-Versammlung in Beziehung auf die Siche, 
rung der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck. 205. Bekanntmachung des Be- 
schlusses in Berreff der Unkerdrückung der Neckarzeifung. 359. « 
Börger-Ausschüsse. Stellung der Gemeinderäthe und Bürger-Ausschüsse. 508. 
Bürger-Rechts-Gesetz, revidirtes. 509. Verdältniß des Gemeindc-Verbands zum Staats-Brrein. 
510, Art. 1. Umfang des Beisitz= oder Heimath Rechts. 510, Art. 2. Umfang des Bür- 
ger-Rechts. 510, Art. 35. Ausnahme von der allgemeinen Verpflichrung zur Gemcinde-Ge, 
nossenschaft. 510, Art. 4. Felge der Nicht-Erfüllung dieser Verpflichtung. 511, Art. 5. 
Perldulichkeit des Bürger= und Beisitzrechts. 511, Art. GC. Umfang dieser Rechte in zusam- 
mengesetzten Gemeinden. 512, Art. 7. Gleichzeitige Genossenschaft mit mebreren Gemein= 
den. 512, Art. 8. Debgleichen mit einer ausländischen Gemeinde. 515, Art. 9. Schutz- 
Genossenschaft. 515, Art. 10. Freie Wahl des Aufenthalrsors. 515, Art. 11. Wohnsiener. 
514, Art. 12. Erwerbung des Bürger= und Beisitz-Rechts: 1) durch Ge- 
burt. Bestimmung wegen der chelichen Kinder. 514, Art. 15, — wegen der unehelichen 
und legitimirten. 515, Art. 11. 2) Durch Aufnahme. Reche der Gemeinderälhe 
biczu. 515, Art. 15. Unzulßigkeit einer beschränkren Aufnahme. 515, Art. 16. Bedingun- 
gen der Aufnahme-Fähigkeit. 515 ff. Art. 17—22. Bestimmung für den Fall der Wieder= 
Aushedung eines Ehe-Verlöbussses. 518, Art. 25. Aufnahme der Beisitzer in das Börger,
	        
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