Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

108
e)  Privilegien  gegen  den  Boͤcher-  Nachdruck  betreffend.

Seine  Koͤnigliche  Majestaͤt  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  3.  d.  M.
gegen,  den  Nachdruck  nachstehender  schriftstellerischer  Werke  Privilegien  auf  die  Dauer
von  je  sechs  Jahren  zu  ertheilen  gnädigst  geruhrt:

1)  dem  Buchhändler  Scheible  zu  Stuttgart,  für

a)A.  F.  E.  Langbeing  sämtliche  Schriften,  vollständige  vom  Verfasser  selbst
besorgte  Original-Ausgabe,  in  50  Bänden;

b)  Befreiungskampf  der  nordamerikanischen  Staaten,  mit  den  Lebensbeschreibungen
  der  drei  Haupthelden,  Wachington,  Franklin  und  Lafayette,
von.  Dr.  Heinrich  Elsner,  erster  Band.

2).  Der  Buchhandlung  Gebrüder  Reichenbach  in  Leipzig  für  das  Werk:

K.  L.  v.  Knebels  literarischer  Nachlaß  und  Brieswechsel,  herausgegeben  von

K.  A.  Varnhagen  v.  Ense  und  Th.  Mundt;

5)  dem  Buchhändler  H.  R.  Sauerländer  in  Aarau  für  die  dritte  völlig  umgearbeitete

  Auflage  von  M.  W.  Götingers  deutscher  Sprachlehre  für  Schulen.

Dieses  wird  unter  Hinweisung  auf  die  K.  Verordnung  vom  25.  Februar  1315,
Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck  betreffend,  zur  Nachachtung  hiemit  bekannt
gemacht.

Stuttgart  den  5.  März  1835.  Schlaper.

2.  Der  Regierung  des  Neckar-Kreises.

Bekanntmachung  einer.  milden  Stiftung.

Jakob  Häustermann,  Bauer  auf  dem  Heidenhof,  Oberamts  Marbach,  hat  ein
Capital  von  Achthundert  fünfzig  Gulden  mit  der  Bestimmung  gestiftet,  daß  die  jährlichen
  Zinsen  aus  demselben  unter  die  Armen  des  Kirchspiels  Weiler  zum  Stein,  in
Brod  oder  Geld  ausgetheilt,  werden  sollen.

Diese  Handlung  wird  hiemit  zur  ehrenden  Anerkennung  der  wohlthätigen  Absicht
des  Stifters  zur  öffentlichen  Kenniniß  gebracht.

Ludwigsburg  den  28.  Februar  1835.  Bähler.