Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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II. 
Unser Familien-Fideikommiß-Vermoͤgen hat jedoch seit dem letzten, am 14. Decem- 
ber 1768 errichteten Familien-Vertrage Veraͤnderungen erlitten, die durch aͤußere Er- 
eignisse herbeigefuͤhrt worden, und uns nicht zuzurechnen sind. 
Diesem zu Folge weiset sich gegenwaͤrtig (im Wesentlichen) folgender von allen 
Agnaten anerkannter Stand unseres Fomilien-Vermögens aus, als: 
1) die Standesherrschaft Thannhausen im Königreich Bayern. 
2) Die böhmischen Herrschaften Kauth, Chodenschloß, Neumark und Sahorzan, 
welche jeht vereint unter dem Namen „Kauth und Chodenschloß“ bestehen. 
3) Die Herrschaft Stadion samt Moosbeuren und Emerkingen im Koönigreich 
Württemberg. 
4) Statt der Herrschaft Warthausen, welche, wie schon gesagt, am ½. Januar 
1826 verkauft wurde, ist mit allgemeinem Consense sämtlicher gräflich von 
Stadion'scher Familien-Interessenten die Summe von viermalhundertrausend 
Gulden in Conventions-Münze, als das Aequivalent anerkannt worden, welche 
dermalen zu fünf vom hundert mit der Bestimmung elocirt sind, sobald es 
thunlich erscheint, dafür Realitäten zu acquiriren. 
Für die beiden Herrschaften 5) Bönnigheim und 6) Hallburg finder sich gegen- 
wärtig, von unserer Familie anerkannt, die Summe von zweimalhunderttausend Gulden 
Conventions-Münze, und zwar 
für die Herrschaft Bönnigheeen 1065,528 fl. 20 kr., und 
für die Herrschaft Hallbuntg . 9P5,47 fl. 40 kr. 
gedachter Valuta, hiemit zusammen 200,000 fl. Conventions-Münze 
vor, welches Aequivalent ebenso und mit derselben Bestimmung fruchtbringend elocirt 
ist, wie die 400, Ooo fl. Conventions-Münze für die Herrschaft Warthausen. 
III. 
Als Regulative für uns und unsere Nachkommen wollen wir die nachstehenden 
Verfügungen als verordnet und befolgt wissen, welche in allgemeine und besondere 
Bestimmungen zerfallen. 
Allgemeine Bestimmungen. 
1) Um das untheilbare Ober-Eigenthum auf das ganze Familien-Fideikommiss- 
Vermögen zu beurkunden, hat der Chef jeder Branche unserer Familie dao
	        
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