Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Abschnitt n. 
  
B. I. II. . 
Abschn. III. 
Abschnitt 1. 
A. I. u.# 
Uebertrag 
Daran wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staats- 
Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt . 
und blieben auf den 50. Juni 1855 unberichtigt, welche von den Gläu= 
bigern nicht erhoben wurden, und sich baar in der Casse befanden 
Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds à 
dieses Erforderniß abgezogen wird, mit .... 
so ergibt sich ein Ueberschuß des ersteren, welcher, dem ". 5 des Staats- 
schuldenstatuts vom 22. Juni 1820 gema dem Tilgungsfonds zu- 
floß von 5,737 fl. 56 kr. 
naͤmlich 
fange des Jahres: 
der Zinsenfonds fuͤr das Jahr 183 beträgt 1704,590 fl. a2 kr. 
davon abgezogen: 
bleib das Erforderniß für das läufende Jahr mit 1°040,087 fl. 40 kr. 
eiben 
2) Zinsen-Ersparnisse im. Laufe des Jahrs durch Capital-Ablösungen 
vor den Zinsverfallterminen und durch Abgang an aͤlteren Zinsen 
4,895 rfl. 493 kr. 
wogegen die nach den Zinsverfallterminen * bezahlen 
gewesenen Stäckzinse betragen 5,660 fl. 56 kr. 
Da
	        
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