50 Stempelgesetz vom 7. März 1822. — & 22.
Unter Modifikation des § 22 des Stempelgesetzes vom
7. März 1822 bestimme Ich Folgendes:
1I. die Strafen, welche unmittelbare oder mittelbare Staatsbeamte
durch unterlassene Verwendung des tarifmäßigen
Stempels zu Amtsverhandlungen verwirken, sind nicht von
dem Besitzer oder Produzenten der Verhandlung, woran
die Kontravention begangen, mit Vorbehalt des Regresses
an den Beamten, zu fordern, sondern von dem Letzteren
selbst einzuziehen.
2. Beamte, welche bei ihren amtlichen Verhandlungen die
tarismäßigen Stempel nicht verwenden, werden von der
ordentlichen Stempelstrafe nicht betroffen, sondern sind,
sofern nicht nach der Art des Vergehens, wegen verletzter
Amtspflicht, eine höhere Strafe eintritt, nur mit einer
Ordnungsstrafe zu belegen.
3. Die Strafe ist auf den einfachen Betrag des nicht verwendeten
Stempels, für den Fall jedoch, daß derselbe die
Summe von 50 Thalern übersteigt, auf letzteren Betrag
festzusetzen.
4. Notarien sind von den Bestimmungen zu 2 und 3 ausgeschlossen.
Hinsichts der Verhaftung der Beamten für die Stempel,
deren Verwendung sie bei ihren amtlichen Verrichtungen
verabsäumen, verbleibt es bei den bestehenden Vorschriften.
Mlerh. Kab.-Ordre vom 28. Oktober 1836, Ges.-S.
S. 308.
□#
Nachdem durch die Ordre vom 28. Oktober 1836 die
Vorschriften des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 8 22
dahin gemildert worden sind, daß die Stempelstrafe, welche
ein Beamter wegen unterlassener Verwendung des tarifmäßigen
Stempels zu einer Amtsverhandlung verwirkt hat, nicht mehr
von dem Besitzer oder Produzenten der Verhandlung eingefordert,
sondern unmittelbar von dem schuldigen Beamten
eingezogen, und Letzterer, sofern nicht das Vergehen wegen
einer damit zusammentreffenden anderweiten Verletzung der
Amtspflicht eine höhere Strafe nach sich zieht, nur mit einer
Ordnungsstrafe belegt werden soll, will Ich die mildernden
Bestimmungen dieser Ordre auch auf Verträge ausdehnen,
welche zwischen einer unmittelbaren oder mitt elbaren Staatsbehörde
und einer Privatperson abgeschlossen sind. Es soll