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Das gemeine deutsche und das wuͤrttembergische Strafrecht nach seinem Lehr-
buche, fünfmal wöchentlich, Kanzler Dr. v. Wächter.
Sollte die Dauer des Landtags diese ausgedehntere Vorlesung nicht gestatten, so
wird derselbe die Grundzüge der Geschichte des römisch-deutschen Straf-
rechts, in Verbindung mit elner Einleitung in die Literatur des Strafrechts, vom
Schlusse des Lanptags an, in vier bis fünf Stunden wöchentlich von 10—11 Uhr
vortragen.
Das gemeine und württembergische Kirchenrecht der Katholiken und Protestan-
ten, fünfmal wöchentlich in der Morgenstunde von 6—7 Uhr, Prof. Dr. Scheurlen.
Die Theorie des gemeinen und württembergischen Civil-Prozesses,
nach Martins Lehrbuch (eilfte Ausg.), dem vierten Edikt und den übrigen württem-
bergischen Prozeß-Gesehen, von 5—5 Uhr, oder auch, wenn es gewünscht würde, von
3—4 Uhr, Prof. Dr. Michaelis.
Die Theorie der summarischen Prozesse, mit Einschluß des gemeinen und
des württembergischen Conkurs-Prozesses, nach Linde's Lehrbuch, zwei bis dreimal
wöchentlich, Donnerstags von 7—8 Uhr und von 10—11 Uhr, und in einer später zu
bestimmenden Nachmittags-Stunde an einem anderen Tage, Prof. Dr. Scheurlen.
Die Theorie des gemeinen und württembergischen Criminal-Prozesses, nach
Martins Lehrbuch, fünfmal wöchentlich von 7—8 Uhr, Derselbe.
Zu derselben Vorlesung nach Martius Lehrbuch, fünfmal wöchentlich, ist
erbbtig Prof. Dr. Hepp.
- H. Heilkunde.
Prof. Dr. Baur wird die Anatomie des Menschen in der Morgenstunde von
6—7 Uhr vortragen.
Prof. W. Rapp liest Physiologie mit Versuchen von 11—12 Uhr.
Privatdocent Dr. Schill trägt pathologische Anatomie von 10—11 Uhr
dreimal wöchentlich, Semiotik von 5—4 Uhr dreimal in der Woche vor.
Prof. Dr. F. G. v. Gmelin wird die Materia meclica in sechs Stunden
wchentlich von 7—8 Uhr vortragen, und die Klinik der inneren Krankheiten in
der Stunde von 11—12 Uhr fortseßen. ·
Prof. Dr. H. Autenrieth wird die geographische Verbreitung und
Geschichte der Krankheiten von 10—11 Uhr in drei bis vier wöchentlichen Stun“
den vortragen.