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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte in der ersten Besoldungs,Classe stehende Amts-
Notariat Niedernhall, Oberamts Künzelsau, haben sich innerhalb drei Wochen
bei dem K. Gerichrshofe in Ellwangen zu melden.
2) Durch den Tod des Oberamtmanns Traub ist das in der zweiten Besoldungs-
Elasse stehende Oberamt Tuttlingen in Erledigung gekommen. Die Bewerber um
dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der K. Regierung des Schwarz=
wald-Kreises vorschriftmäßig einzureichen.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Bothnang, Dekanats Stuttgart,
baben innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich
zu melden. Die Zahl der Orts-Einwohner, einschließlich der Filialisten vom Bruder-
Haus, beträgt 1176 Seelenz das Einkommen ist den bestehenden Normen gemäß
verwandelt, und auf 671 fl. berechnet.
4) Die erledigte katholische Stadtpfarrei zu Weilderstadt, Oberamts Leonberg
und Dekanars Stuttgart, welche in der Stadt und in vielen ausserordentlichen Filial-
Orten 2059 Pfarrgenossen zählt und drei Schulen am Parrsit hat, gewährt, nach
Abzug der Kosten für einen ständigen Vikar, ein jährliches reines Einkommen von 833 fl.
von eigenen Gütern, Grundgefällen, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten
Gebühren. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmätzig bei dem
K. katholischen Kirchenrathe zu melden.
5) Die katholische Pfarrei Ebenweiler, Oberamts und Dekanats Saulgau,
bat im Pfarrorte und in 14 Weilern und Höfen 670 Pfarr-Genossen, und gewährt
von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgesällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren
ein beständiges Einkommen von 810 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen
vorschriftmästig bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden.
6) Mit der wieder zu beseßenden katholischen Stephans-Kaplanei in der Ober-
amtostadt Rotweil ist neben den allgemeinen Dienst-Obliegenheiten eines Kaplans die
Obliegenheit verbunden, in wöchentlich 6 Stunden vier Knaben den Gesang-Unterricht
zu ertheilen oder ertheilen zu lassen. Das beständige Einkommen beträgt 720 fl. aus
Kehmen, Grundgefällen und Capital-Zinsen. Die Bewerber haben sich binnen vier
Wochen vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden.