Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Bei denjenigen Zoͤglingen aber, welche ganz oder zum Theil auf Kosten des 
Staats unterhalten werden, übernimmt die Anstalt die Bestreitung dieses Aufwandes 
gegen ein bei dem Eintritte der Zöglinge ein= für allemal zu entrichtendes Kleider- 
Geld von 15 fl. 
Diejenigen Zöglinge, welche bloß den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost 
und Wohnung 2c. 2c. aber außer derselben nehmen, haben für jenen jährlich 12 fl. zu 
bezahlen. 
Die Bittschristen um die Aufnahme für den am 1. Mai d. J. beginnenden 
Lehr-Cursus müssen, mit den Berichten der betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter 
und den übrigen vorgeschriebenen Beilagen versehen, längstens bis 1. April bei der 
K. Commission für die Erziehungshäuser eingereicht werden. 
Stuttgart den 10. Februar 1836. Schedler. 
8) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Deoer Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung des Ergebnisses einer Prüfung im Baufache. 
Nach erstandener Prüfung im Fache des Hoch-Bauwesens sind die Architekten 
Gottlieb Cloß von Stuttgart, 
Herrmann Dünger von Stuttgart, 
Carl Eßel von Stuttgart, und 
Ferdinand Thrän von Hall 
sowohl zur Anstellung im unmittelbaren Staatsdienste, als zur Prüfung der Bauplane 
der Amtspflegen, Gemeinden und Stiftungen für befähigt erkannt worden; was hie- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 5. Februar 1836. 
Schlaper. Herdegen.
	        
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