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Am 43. d. M erhielt der von dem Fürsten von Thurn und Taxis auf die erle-
bigte katholische Pfarrei Auernheim, Dekanats Neresheim, ernannte Vikar Oßwald
Bertsch, gebürtig aus Heudorf bei Riedlingen, dermalen Prczzeptorats-Kaplanei-Ver-
weser zu Horb, deßgleichen
der von dem Freiherrn d. Speth auf die erledigte katholische Pfarrei Granheim,
Dekanats Ehingen, ernanne Vikar August Heid, gebürtig aus Ehingen, derzeit
Pfarrverweser zu Granheim, so wie
der von dem Grafen zu Königsegg-Aulendorf auf die erledigte katholische Kaplanei
zum heiligen Anton in Aulendorf ernannte Reperent am Wilhelmsstifre zu Tübingen,
Anton Köhler, die landesherrliche Bestärigung.
II. Verfügungen der Departementé.
A! Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten verbesserten Auflage von Dr. Beckens Leitfaden für
den ersten Unterricht in der deutschen Sprachlehre.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 9. d. M.
der J. C. Hermann'schen Buchhandlung zu Frankfurt a. M. ein Privilegium ge-
gen den Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinenden zweiten verbesserten Auflage
von Dr. Becker's Leitfaden für den ersten Unterricht in der deutschen Sprachlehre
auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht; was unter Hinweisung
auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nach-
druck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 11. März 1836. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
e) Dienst-Prüfung der katholischen Schullehrer und Provisoren.
Die dießjährigen Prüfungen der katholischen Schullehrer und Schul-Provisoren
für Schuldienste werden am