Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Mittwoch den 4. Mai, sodann 
Mittwoch den 5. Oktober 1856 und an den darauf folgenden 
Tagen 
don dem katholischen Kirchenrathe vorgenommen werden. 
Hiebei haben zu erscheinen: 
1) alle Schullehrer, welche in Foige der ersten Dienst-Prüfung angestellt sind- 
und eine Beförderung nachsuchen wollen; 
2) die Schul-Provisoren, welche zur ersten Anstellung befähigt zu werden wünschem. 
Zu der Prüfung im Monat Mai d. J. haben sich auch diejenigen Schullehrer 
zu melden, welche die ganze Bildung der Schul-Incipienten durch den vierjährigen. 
Lehrkurs zu übernehmen gedenken. 
Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 4. Aprib, für die zweite- 
bis zum 5. September d. J. bei der Ober-Schulbehörde dahier einkommen. 
Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf nichr durch besondere Erlasse zurückge- 
wiesen werden, haben sich beziehungsweise am 5. Mai und 5. Oktober d. J., Morgens 
7 Uhr, in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden- 
Hinsichrlich der Abfassung der Eingaben wird auf die in den dießfallsigen Bekanntmar 
chungen vom 5. Februar 1822 und 10. Februar 1835, Regierungs-Blatt von 1822, 
S. 106, von 1855, S. 87, beigefügten Bemerkungen unter dem Anhang verwiesen, 
daß die Dienst-Candidaten sich zugleich mittelst oberamtlich beglaubigter Zeugnisse über- 
den Besicz eines Gemeinde", Bürger= oder Beisit-Rechts auszuweisen haben. 
Stuttgart den 8. März 1836. Hür den Vorstand: 
Schedler. 
b) Bekanntmachung., die Anmeldung derjenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen. Schullehre#. 
Stande widmen wollen, betreffend. 
Diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrer-Stande widmem 
wollen, haben sich spätestens bis zum 
25. April d. J 
bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. 
Dieselben werden hiebei auf die Vorschristen vom 12. März 1825, G. 6 bis ron 
(Reg. Bl. S. 168), und vom 20. Februar 1827 (R- Bl. S. 82) mit dem Anhange
	        
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