Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Vewerber un die erledigte evangelische Pfarrei Tiefen bach, Dekanat- 
amts Erailsheim, haben innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmißig sich zu melden. D#s Einkommen dieser Pfarrstelle, welche 516 Kir- 
chengenossen zählt, ist nach den bestehenden Vorschriften verwandelt, und einschließlich 
einer aus dem geistlichen Besoldungsverbesserungs-Fonds bewilligten Zulage im Gan- 
zen auf 600 fl. berechnet. · 
2) Die katholische Pfarrei Dornstatt, Oberamts Blaubeuren, Dekanats Ulm, 
begreist 478 Pfarrgenossen, sämtlich im Pfarrdorf, und bat von eigenen Gütern, 
Zehnten, Besoldungen und Gebühren 797 fl. beständiges Einkommen. Die Vewerber 
haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath vorschriftmätig zu 
melden. 
5) Die katholische Caplanei in der Stadt Gundelsheim, Oberamts und Dekanats 
Neckarsulm, womit die gewöhnlichen Dienstobliegenheiten eines Stadtkaplans verbunden 
stnd, gewährt ein jährliches reines Einkommen von 677 fl. aus eigenen Gütern, 
Besoldungen und gestisteten Gebühren. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen 
bei dem katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die katholische Caplanei in dem Pfarrort Schussenried, Oberamts und 
Dekanats Waldsee, wird wieder beseht werden. Der Caplan hat neben der Auehülfe 
in den pfarrlichen Verrichtungen im Allgemeinen, namentlich an Sonn= und Feiertagen, 
abwechselnd zu predigen und auch Christenlehre zu halten. Das Einkommen aus einem 
Garten und Besoldungen besteht in 381 fl. Die Bewerber um diese Stelle haben sich 
binnen vier Wochen bei dem kathollschen Kircheyrath vorschriftmäßig zu melden. 
Am 23. d. M. ist das Register über die Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 1835 qusgegeben worden.
	        
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