Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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ihre Umgänge zu halten hat, zu bestellen, und die Bau= und Garten-Direktion, so wie 
die Stadr-Direktion, von sämtlichen gegen die Feuers-Gefahr im Theater-Gebäude 
bestehenden Vorsichts-Maßregeln stets in Kenntniß zu erhalten. 
Insbesondere aber hat die Bau= und Garten-Direktion die Befugniß, während 
jeder Vorstellung und während jeder Redoure, zu jeder beliebigen Stunde, so wie 
auch nach den Vorstellungen, eine Visttation rücksichtlich der Feuersicherheit vornehmen 
zu lassen; daher dem Personal derselben der freie Zutritt überall zu gestatten ist. 
K. 11. 
Ueber die zur Bau= und Garten-Direktion gehbrigen Feuerlösch-Geräthschaften 
hat der jeweilige Bau-Inspebtor die unmittelbare Aufsicht; es liegt ihm ob, für die 
Erhaltung und sichere Aufbewahrung derselben zu sorgen, und er ist dafür persönlich 
verantwortlich. 
Diese Geräthschaften sind von dem Bau-Inspektor zweimal des Jahrs, in der 
Zwischenzeit aber von dem jeweiligen Bau-Aufseher von Zeit zu Zeit zu visitiren, und 
die Fahr= und Trag-Sprißen zugleich probiren zu lassen, wozu die zu den Feuer- 
Spritzen bestimmte Druckmannschaft zu verwenden ist. Der Erfolg dieser Visitationen 
und Proben ist der Bau= und Garten-Direktion jedesmal anzuzeigen, die vorgefundenen 
Defekte aber sind sogleich herzustellen, und nur der Aufwand davon ist in der gedachten 
Anzeige zu bemerken. 
Zu den Aufbewahrungs-Orten der in dem Schloßbau, alten Schlot und im Mar- 
stall aufgestellten Fahr-Sprißen sind dem Bau-Inspektor, dem Bau-Ausseher und den 
betreffenden Hausverwaltern Schlüssel zuzustellen, auch sind Schlüssel dazu in den zwei 
erstgenannten Gebäuden in den Wachstuben der Schloß-Portiers, und im Marstall 
in dem Schilderhaus neben dem Spritzen-Behälter besonders aufzuhängen. 
Bei jedem entstehenden Feuerlärmen sind diese Spriten sogleich aus ihren Be- 
hältern herauszuziehen und in den Höfen aufzustellen, jedoch darf keine davon ohne 
Erlaubniß des Vorstandes der Bau= und Garten-Direktion weggeführt werden. 
Zu jeder dieser Sprihen wird die Stadt-Direktion eine Druckmannschaft mit den 
nöthigen Spritzenmeistern bestellen, und der Bau= und Garten-Direktion ein Namen- 
Verzeichniß jener Mannschaft zustellen, so wie auch von dem jedesmaligen Abgang 
und Ersatzmann gedachter Stelle Nachricht geben.
	        
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