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und 21. Februar 1832 wiederholt werden, erwartet man, daß nicht nur diejenigen
Ortsvorsteher und Oberämter, welche bioher zur Erreichung der von Seiner König-
lichen Majestär beabsichtigten gemeinnuͤtzigen Zwecke thätig mitgewirkt haben, in
der neuen Periode die gleiche lobene werthe Aufmerksamkeit an den T Tag legen, sondern
insbesondere auch diejenigen dieser Beamten, deren Leistungen eine solche Anerbennung
noch nicht verdienten, die ihnen wiederholt dargebotene Gelegenheir, das Versäumte
nachzuholen und den Beifall Seiner Königlichen Majestät gleichfalls zu er-
werben, um so gewisser benühen werden, als nach einer besonderen höchsten Anordnung
diejenigen Orte, wo die äußere Wohlanständigkeit und Reinlichkeit ferner auffallend
vernachläßigt würde, bei dereinstiger Vorlegung der Ergebnisse der Preisaufgabe
Seiner Königlichen Majestät namentlich werden angezeigt werden.
Stuttgart den 10. Juni 1836. Schlaper.
2. Des Medicinal-Collegium.
a) Bekanntmachung, betreffend die Blutegel-Tore.
In Gemäßheit der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 6. August
1334, betreffend die Tare der Arzneimitrel (Reg. Bl. S. 468), wird hiemit bekannt
Vemacht, daß die Taxe der Blutegel für die nächsten sechs Momte äuf sieben Kreuzer
vom Stück sestgeseßt sev.
Stuttgart den 13. Juni 1836. Walther.
b) Uufnahme mehrerer ausübenden Uerzte.
Nach erstandener Pruͤfung sind die Doktoren der Meodicin und Chirurgie, Maxi-
milian Ferdinand Emmert, von Tuͤbingen, und Theodor. Wergo,von Stuttgart,
zur Ausuͤ ühung der, Medicin und Chirurgie, und der Doksor der Medicin, Maximilian
Ströbele, von Oggelsbeuren, Oberamts Ehingen, so wie der Candidat der Medicin,
Johann Georg Heinrich Schazmann, von Bopfingen, Oberamts Neresheim, zur
Nusübung, der Medicin ermächtigt worden.
Stuttgart den 14. Juni 1836. Walther.