Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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zu Oberlieutenants: 
bei den Garnisons-Compagnieen der Unterlieutenant v. Reizenstein des sechs- 
ten Infanterieregiments, 
bei dem sechsten Infanterieregiment der Unterlieutenant und Regiments-Adjutanr 
Lipp dieses Regimentsz; 
zum Schühenoffizier im dritten Insanterieregiment ist der Unterlieutenant Herrmann 
v. Hügel dieses Regiments ernannt, und 
der Oberlieutenant v. Bünau des zweiten Infanterieregiments zum dritten In- 
fanterieregiment versetz. 
Eingetheilt werden die aggregirten Unterlieutenants: 
Fuchtmann des sechsten Infauterieregiments bei diesem Regiment; 
Hardegg des siebenten Infanterieregiments bei dem vierten Infanterieregiment, und 
Schmidt des zweiten Infanterieregiments bei diesem Regiment. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Helfersstelle in Schwenningen. 
Seine Königliche Majestät haben vermdge höchster Emschließung vom 
6. Juli die Errichtung einer Helfersstelle in Schwenningen, Dekanats Tuttlingen, neben 
der daselbst bestehenden Pfarrstelle gnädigst genehmigt; was hiemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 3. Juli 1856. Schlaper. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Darstellung des Zustandes des Besoldungs-Verbesserungs-Fonds für evangelische Geistliche auf Georgi# 1834. 
Nachdem die Rechnung über den Besoldunga-Verbesserungs-Fonds von Georgi 
1855—57 von der K. Ober-Rechnungskammer revidirt und justifccirt ist, wird unter 
Beziehung auf die früheren Bekanntmachungen folgende Darstellung des Zustandes 
dieses Fonds zur öffentlichen Kenntniß gebrachr.
	        
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