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b) Emennung des Reglerungs-Tirektors, Kammerherrn, Freiherrn v. Hokz schuber zum lebensläng-
lichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände des Kduigreichs.
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 16. d. M.
den Direktor der Regierung des Donau-Kreises, Kammerherrn, Freiherrn v. Holzschuher,
zum lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände des Königreichs zu
ernennen gnädigst geruhr.
Stuttgart den 17. Januar 1836. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
Bekanntmachung, die evangelisch-theologische Candidaten-Prüfung betreffend.
Diejenigen Candidaten der evangelischen Theologie, welche im Frühjahr die erste
Dienst-Prüfung (Candidaten-Prüfung) zu bestehen wünschen, haben unter genauer Beob-
achtung der bestehenden Vorschriften (Reg. Bl. 1829, S. 55, . 2—7) vor dem
1. Februar d. J. bei der evangelisch-theologischen Prüsungs-Commission in Tübingen
sich anzumelden.
Stuttgart den 19. Januar 1836. Mohl.
5. Der istraelitischen Ober-Kirchen-Behörde.
Bckanntmachung und Verfügung in Betreff eines israelitischen Spruchbuchs.
Nachdem von Seiten der israelitischen Ober-Kirchen-Behörde die Herausgabe eines
„Spruchbuchs, Sammlung von Bibelsprüchen, zum Gebrauche bei dem Religions-
Unterrichte in den israelitischen Schulen des Königreichs Württemberg“ veranstaltet
worden, und dasselbe im Verlage der Hallberger'schen Buchhandlung zu Stuttgart
erschienen ist, so wird solches mit dem Anfägen bekannt gemacht, daß der reis des
ungebundenen Exemplars auf acht Kreuzer und des gebundenen auf dreizehn Kreuzer
festgesetzt it.
Dieses Spruchbuch ist von allen israelitischen Religlonslehrern bei ihrem Unter-
richte einzuführen und zu gebrauchen.
Stuttgart den 11. Januar 1836. Steinhardt.