Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Nach der zwischen den Zeichnungslehrern Doͤrr und Hellwig bestehenden Ueber- 
einkunft leitet Doͤrr in diesem Semester die Uebungen im Zeichnungs-Institute 
Donnerstags von 8—12 Uhr und Sonntags von 104 —12 Uhr. Beide sind zu Erthei- 
lung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Institute. 
Das Lesezimmer der Bibliothek ist (Sonn= und Feiertage ausgenommen) 
alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die Studierenden erhalten, gegen Caution 
von einem Professor oder Fakultätslehrer, vier Werke auf einmal nach Hause auf vicr 
Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen, und, wenn kein 
Anderer sie will, wieder entlehnen können. " 
Der botanische Garten ist im Winterhalbjahre täglich (mit Ausnahme der Senn“ 
und Feiertage) von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr gedsftner. 
Das Naruralienkabinet jeden Donnerstag (ausgenommen, wenn auf den 
Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 2—5 Uhr. 
Der Fechtboden #églich (Sonn= und Donnerstag ausgenommen) Nachmittags 
von 121—2 Uhr. 
Das Ende der Herbstferien ist auf den 25. Oktober festgesebt; am 25. Oktober 
wird die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werdem 
und die Hauptvorlesungen werden am 26. ihren Anfang nehmen. Acht Tage später 
darf nach der K. Verordnung vom 26. December 18534 (Reg. Vl. S. 17) ohne beson“ 
deren Grund keine Immatrikulation mehr stattfinden. Zum Zwecke für diese hat si 
jeder neu ankommende Studierende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der 
Immarrikulations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 15. August 1856. 
Dr. Kern.
	        
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