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tionen, wovon zwei im Schwarzwaldkreise, eine im Jartkreise und zwei im Donakkreisée,
je mit dem Gehalte von jährlichen 800 fl. zu besetzen.
Die befähigten Bewerber um diese Scellen haben ihre Gesuche innerhalb drei
Wochen bei der betreffenden Kreisregierung vorschriftmäßig einzureichen.
2) Die Bewerber um die erledigte zweite Helferstelle an der Münsterkirche zu Ulm,
welche neben freier Amtswohnung mit einem siren Gehalt von 600 fl. in Geld verbun-
den ist, haben sich binnen 4 Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
3) Die katholische Pfarrei Neukirch, Oberamts und Dekanats Rotweil, be-
greift im Parrdorf und in einem nahe gelegenen Weiler 424 Pfarrgenossen, und
gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Capitalzinsen und gestifreren Gebühren ein
beständiges Einkommen von 950 fl.
4) Die katholische Pfarrei Weilen unter den Rinnen, Oberamts und Dekanats
Spaichingen, zählt im Pfarrort 345 Pfarrgenossen und gewährt von eigenen Göütern,
Zehnten, Capitalzinsen, Besoldungen und Gehühren ein jährliches Einkommen
von 850 fl. «
5) Die neuerrichtete katholische Pfarrstelle in Simringen, Oberamts und De-
kanats Mergentheim, begreift im Pfarrorte 115 Pfarrgenossen und gewährt von eigenen
Gütern, Zehnten, Capitalzinsen, Besoldung und gestifteten Gebühren ein beständiges
Einkommen von 767 fl.
6) Die katholische Pfarrei Kolbingen, Oberamts Tuttlingen und Dekanats
Wurmlingen, hat im Pfarrort 575 Pfarrgenossen und ist mit einem jährlichen
Einkommen von 627 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Grundgesällen, Capitalzinsen,
Besoldungen und Gebähren verbunden. ·
Die Bewerber um diese 4 Pfarrstellen haben sich binnen 4 Wochen bei dem ka-
tholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden.
7) Durch den am 29. v. M. erfolgten Tod des Bau-Inspektors Hauptmanns
v. Bruckmann zu Bietigheim ist die Stelle eines finanzkammerlichen Bau-Inspektors,
mit welcher die Normal-Besoldung von 800 fl. nebst 550 fl. Reisekosten-Aversum ver“
bunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben innerhalb
vier Wochen bei der Finanzkammer des Reckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden-
Gedruckt dbei G. Hesselbrink.