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5) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der RechtsCandivaten betreffend.
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monate December d. J. vorzu-
nehmenden ersten Dienstprüfung vor dem zu Tübingen niedergesehzten Justiz Prüfungs-Col-
legium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden hiemit aufgefor-
dert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften
(vergleiche die Ministerialversügung vom 1. April 1855, Reg. Bl. S. 149 ff.) eingerich-
tet seyn müssen, bis zum 1. November d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so ge-
wisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des
Ausschlusses von die ser Semesterpruͤfung fuͤr die Saͤumigen unfehlbar eintreten wuͤrde.
Stuttgart den 5. Oktober 1836. Schwab.
B) Des Departements des Innern.
1. Der evangelischen Synode.
Stand der Geistlichen-Wittwen-Casse auf Martink 1854.
Nachdem die Rechnung der Geistlichen-Wittwen-Casse auf Martini 1833 revidirt
und justiftcirt ist, wird unter Beziehung auf das Regierungsblatt von 1854, S. 580,
olgende Uebersicht über den Stand derselben an Martini 1834 bekannt gemacht.
I. Berechnung der Vermögens-Zunahme von Martini 1837.
Das Vermögen bestand:
an Martini 1855: an Martini 1834:
Capitalen 231,981 fl. 25 Krr. 32355565 fl. 37 kr.
Ausständ 5,156 fl. 25kr. 533,s 388 fl. 597 kr.
Zahlungs-Vorschüsse:
allgemeine 125 fl. 15 Kr. 123 fl. 13 kr.
an die Ulmer Wittwen- 7,655 fl. 45 kr., wovon
Casse 5,506 fl. 41 kr., aus dem angeführten
deren Ersaß ungewiß ist, Grunde in Berechnung
daher hier einkommt 0 genommen werden kaun o
Cassen-Bestand - ... 259si.-30zkk·
HWOUPassiv-Rückstcknvk«435fl.285r......... zfl. 15 kr.
Rechners Aktiv--Remanet 121 fl. 18 kr.
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Rest . 234,684 fl. 134 kr. 259,51“ fl. 22 kr.