Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Unsere Ministerlen des Inneri uld der Finänzen sind imiüt der Vollziehung bes 
gegenwärtigen Geseßs beauftragt. · 
HinsichtlichderVollziehung·ß’kggn-Wxizr«no.chap,daß,wieWirauchUnscrn 
getreuen Staͤnden bereits eroͤffnet haben, das gegenwaͤrtige Gesetz, vermoͤge der in den 
ergangenen Deklarationen der staatsrechtlichen Verhaͤltnisse standesherrlicher Haͤuser in 
Absicht auf die Enrschädigung für Gefälle der Leibeigeuschaft ertheilten Zusicherungen, 
auf die betreffenden standesherrlichen Häuser nur mit ihrer Zustimmung angewendet 
werden kann. * 
Gegeben, Sturtgart den 29. Oktober 1836. 
Wilhelm. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
Geheimer Rath v. Schlaper. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Geheimer Rarh v. Herdegen. 
Auf Besehl des Königs: 
Der S-aats-Sekretär: 
Vellnagel. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Einleitung der Vollziehung der Gesetze vom 27., 28. und 29.Okkober 1836, 
wegen der Beeden und ähnlicher älteren Abgaben, wegen Ablssung der Frohnen und wegen Entschädi- 
gung der berechtigten Gursherrschasten für die aufgehobenen leibeigenschafelichen Leistungen. 
In Betreff der Vollziehung der Gesehe vom 27., 28· und 29. Oktober 1836, 
wegen der Beeden und ähnlicher älteten Abgaben, wegen. Abidfung der Frohnen und 
wegen Entschädigung der berechtigten Gatsherrschaften für die aufgehobenen leibelgen- 
schaftlichen Leistungen, wird in Gemaͤßheit hoͤchster Entschließung vom 29. d. M. vor- 
laͤufig, unter dem Vorbehalt weiterer Instruktions-Bestimmungen, Folgendes verfügt!
	        
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