604.
K. 16.
Die Kosten der Notizen-Aufnahme, mit Einschluß der zu 40 kr. zu berechnendem
Taggelder des Accisers und Unterkäufers (K. 10), werden von der betreffenden
Gemeindekasse, dagegen die Kosten der Einschähung (#. 11 und 12), in so weit sie
nicht auf die Reklamanten fallen (F. 13), namentlich auch der Aufwand für die hierzu
erforderlichen Catastertabellen und die Auszüge aus den Accise-Rechnungen, so wie
die Belohnung des Oberamtsschäters für seine Theilnahme an der Gesamtprüfung
(5. 14) auf die Staatskasse übernommen, die bei der Gesamtprüfung beschäftigten
Amts lungs-Deputirten aber von den betreffenden Amtspflegen belohnt.
Die Oberämter haben daher ihren Berichten über das Ergebniß der Einschätzung
C. 15) hienach abgesonderte, mit den von den Vorsitzern der Schaͤtzungsbehoͤrden
zu beurkundenden Taggeloszerteln belegte Kostenverzeichnisse beizuschließen.
Stuttgart den 26. Oktober 1856.
Herdegen.
5) Verfögung, betreffend die Anwendung des neuen Vereins-olltarifs.
In Absicht auf die Anwendung des nun verkündeten Vereins-Zolltarifs für dio
nächstkünftigen drei Jahre (Reg. Bl. S. 541) wird hiemit bekannt gemacht:
1) daß durch die K. Zolldirektion die Zollverwaltungs-Behörden sofort angewiesen
werden, alle vom 1. Januar künftigen Jahrs an stattfindende Zollabferti-
gungen nach der Vorschrift des neuen Tarifs zu bewirken,
2) daß zu gleichfrmiger Anwendung des Tarifs im ganzen Vereinsgebiete bei
der jüngsten General-Conserenz der Zollvereinsstagten ein amtliches Waaren-
Verzeichniß zum Zolltarif bearbeitet worden ist, welches nicht nur
den Zollbehörden zur Nachachtung zugestellt wird, sondern auch im Wege
des Buchhandels (mit dem Stempel der K. Zolldirektion versehen) zu erhal-
ten ist.
Stuttgart den 3. November 1836.
Herdegen.