Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Sprache, Arithmetik und Geometrie, Geographie, Naturlehre und Naturgeschichte, 
Zeichnen und Schoͤnschreiben zu lehren hat, so sind die Lehrpensen des Praͤceptors, 
gleichfalls in 28 Wochenstunden, Religion, die drei alten Sprachen, allgemeine und 
vaterlaͤndische Geschichte. Das Einkommen der Stelle berechnet sich, neben freier 
Wohnung, mit Inbegriff des Schulgelds, zu 567 fl. 
4) Die katholische Pfarrei Moosheim, Oberamts und Dekanats Saulgau, 
hat im Pfarrorte und in sechs Weilern 564 Pfarrgenossen, zwei Schulen, und ein 
jährliches Einkommen von 1100 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Grundgesällen, 
Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. 
5) Die katholische Pfarrei Gündringen, Oberamts und Dekanats Horb, zählt 
im Pfarrorte und in dem Filial Unterschwandorf, so wie in einigen außerordentlichen 
Filialien 844 Pfarrgenossen. Zu den Obliegenheiten des Pfarrers gehört auch, in 
dem 11 Stunde vom Pfarrsite entsernten Filiak Unterschwandorf wöchentlich ein- 
mal den katholischen Kindern von Unterschwandorf und den umliegenden Orten den Re- 
ligions-Unterricht vorschriftmäßig zu ertheilen. Das Einkommen dieser Pfarrstelle aus 
eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten 
Gebühren beträgt 750 fl. 
6) Die katholische Pfarrei Muthlangen, Oberamts und Dekanats Gmünd, 
hat im Pfarrdorfe und in zwei Filialweilern 660 Pfarrgenossen, und ist mit 
einem jährlichen Einkommen von beildufsig 600 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, 
Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren verbunden. 
Die Bewerber um diese drei katholischen Kirchenstellen haben sich binnen vier 
Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines finanzkammerlichen Bau-Inspektors 
zu Balingen, mit welcher die Normal-Besoldung von 300 fl. nebst 350 fl. Reise- 
kosten-Aversum verbunden ist, haben innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer 
des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
8) Die Bewerber um das erledigtes, in der zweiten Besoldungeklasse stehende 
Cameralamt Wiblingen haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des 
Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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